www.ag.ch
>
Grundbuch und Notariat
>
Häufige Fragen
> Zuständigkeiten
Meta-Navigation
Grosser Rat
Regierungsrat
Justizbehörden
Verwaltung
Stichworte A-Z
Newsletter
Seite suchen
Suchwort eingeben
Sprunglinks und Accesskeys
Startseite [Alt+0]
Suche [Alt+1]
Grosser Rat [Alt+2]
Regierungsrat [Alt+3]
Justizbehörde [Alt+4]
Verwaltung [Alt+5]
Stichworte [Alt+6]
Newsletter [Alt+7]
Inhalt [Alt+8]
Kontakt [Alt+9]
Haupt-Navigation
Startseite www.ag.ch
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Grundbuch und Notariat
Grundbuch
Notariat
Dokumente
Grundstückerwerb durch Ausländer
Häufige Fragen
Ausländer + Grundstück
Zuständigkeiten
Links
Portrait
Kontaktformular
Kontakt
Zuständigkeiten
1. Wer ist für die Aufbewahrung sowie die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen zuständig?
2. Wem obliegt die Aufsicht über die Willensvollstrecker und bei wem sind Beschwerden gegen die Führung des Willensvollstreckermandates einzureichen?
3. Wie hoch sind die Grundstückgewinnsteuern im Kanton Aargau?
4. Wer ist für die Löschung der Anmerkung "Subventionsrückerstattungspflicht" im Grundbuch zuständig?
5. Wo kann ich numerische bzw. digitale Daten der amtlichen Vermessung beziehen?
6. Wo erhalte ich eine Plankopie bzw. einen beglaubigten Auszug aus dem Plan für das Grundbuch für die Eingabe eines Baugesuchs?
1. Wer ist für die Aufbewahrung sowie die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen zuständig?
Der
Gerichtspräsident des Bezirksgerichts
am Wohnort des Erblassers ist zuständig.
2. Wem obliegt die Aufsicht über die Willensvollstrecker und bei wem sind Beschwerden gegen die Führung des Willensvollstreckermandates einzureichen?
Zuständig ist der
Gerichtspräsident
am letzten Wohnsitz des Erblassers.
3. Wie hoch sind die Grundstückgewinnsteuern im Kanton Aargau?
Auskünfte über die Bemessung der Grundstückgewinnsteuer erhalten Sie beim Finanzdepartement,
Kantonales Steueramt
.
4. Wer ist für die Löschung der Anmerkung "Subventionsrückerstattungspflicht" im Grundbuch zuständig?
Die
Abteilung Immobilien Aargau
des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR) nimmt das Gesuch um Löschung dieser Anmerkung entgegen.
5. Wo kann ich numerische bzw. digitale Daten der amtlichen Vermessung beziehen?
Die Daten erhalten Sie bei den jeweiligen
Nachführungsgeometern
oder im
Geoportal
des Kantons Aargau.
6. Wo erhalte ich eine Plankopie bzw. einen beglaubigten Auszug aus dem Plan für das Grundbuch für die Eingabe eines Baugesuchs?
Zuständig für die Erstellung und Abgabe von beglaubigten Plankopien für Baugesuche ist der jeweilige
Nachführungsgeometer
.
Allgemeines