Grosser Rat Regierungsrat Justizbehörden Verwaltung Stichworte A-Z Newsletter
 
Portrait
 
Zahl der Mitglieder 140 (von insgesamt 140)
Frauenanteil 43 (30.71 Prozent)

Verhandlungs- und Beschlussfähigkeit Anwesenheit der Mehrheit, d.h. aktuell 71

Amtsdauer Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre. Nächste Gesamterneuerungswahl für die Legislaturperiode 2013/2016 im Jahr 2012.

Rechtsquellen Kantonsverfassung vom 25.06.1980 (SAR 110.000)
Geschäftsverkehrsgesetz vom 19.06.1990 (SAR 152.200)
Geschäftsordnung vom 04.06.1991 (SAR 152.210)

Verhandlungen Die Verhandlungen sind öffentlich. Der Rat hat keine Kompetenz, geheime Beratung zu beschliessen.

Besucher Den Besuchern steht die Tribüne offen. Sie haben sich jeder Äusserung von Beifall oder Missbilligung oder anderen Störungen der Verhandlungen zu enthalten.

Regierungsrat Die Mitglieder des Regierungsrates wohnen den Sitzungen des Grossen Rates bei. Sie haben beratende Stimme und verfügen über das Antragsrecht.

Medien Die schriftlichen Unterlagen an die Ratsmitglieder gehen ebenfalls an die Medien. Für die Medien sind auf der Medientribüne und in zwei Medienzimmern Plätze reserviert. Ton- und Bildaufnahmen sind in der Praxis zulässig. Aufnahmen im Saal während den Verhandlungen bedürfen der Bewilligung des Präsidenten.

Sitzungen In der Regel zwischen 20 und 25 Ganztagessitzungen pro Jahr. Sitzungstag ist der Dienstag. Eine Sitzung dauert in der Regel 3 Stunden: Vormittag 10:00 bis 12:30 Uhr, Nachmittag 14:00 bis 17:00 Uhr.

Einladung/Traktandenliste Der Präsident erlässt das Einladungsschreiben mit Traktandenliste. Die Einladung soll vier Tage vor der Sitzung im Besitze der Mitglieder sein. Die Unterlagen sind den Mitgliedern rechtzeitig vor der Beratung zuzustellen, wichtige Änderungsanträge der Kommissionen mindestens 17 Tage vorher.

Entschädigungen
Fr. 150.- pro Sitzung (pro Halbtag)
Fr. 30.- Verpflegungsentschädigung (bei zwei Halbtags-Sitzungen)
Fr. 0.70 Reisespesen pro Kilometer

Fr. 5000 Pauschalentschädigung pro Jahr (in 4 Tranchen)

Protokoll Es werden drei Protokolle erstellt:

Beschlussprotokoll, das die Verhandlungsgegenstände erwähnt und die Anträge, die Abstimmungsergebnisse sowie die Beschlüsse festhält.

Wortprotokoll (wörtliche Wiedergabe der Verhandlungen): Die wörtliche Aufnahme ist den Rednerinnen und Rednern zu stilistischen Verbesserungen, die jedoch den Sinn der Rede nicht verändern dürfen, vorzulegen. Die Beschlussfassung über Berichtigungsanträge und die Genehmigung obliegt dem Büro. Die wörtliche Aufnahme wird gedruckt und den Ratsmitgliedern abgegeben. Sie kann beim Ratssekretariat abonniert werden.

Abstimmungsprotokoll: Umgehend nach jedem Sitzungshalbtag werden zu jedem Geschäft die Abstimmungsnamenslisten im Internet publiziert.

Für die Protokollführung ist der Ratssekretär oder seine Stellvertreterin zuständig.

Sämtliche Protokolle werden im Internet publiziert

Büro Das Büro ist das eigentliche Ratsleitungsgremium. Es setzt sich aus Präsident oder Präsidentin, 2 Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen und den Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen zusammen. Landammann und Ratssekretär gehören dem Büro mit beratender Stimme an.

Dem Büro obliegt die Vertretung des Grossen Rats nach aussen, die Zuweisung der Geschäfte an die grossrätlichen Kommissionen, die Bestellung von Wahlbüros zur Durchführung von geheimen Wahlen und Abstimmungen, die Beschlussfassung über Berichtigungsanträge von Ratsmitgliedern bei der Genehmigung des Ratsprotokolls, die Festsetzung der Referentenentschädigungen und die Gewährung von Krediten an Kommissionen im Rahmen des Voranschlages.

Das Präsidium wird für die Dauer eines Jahres gewählt. Die Amtsdauer beginnt am 1. April und endet am 31. März.

Kommissionen Die Zusammensetzung der Kommissionen erfolgt nach Fraktionsstärken.

Parlamentsdienst Der Parlamentsdienst ist Stabs- und Dienstleistungsstelle des Parlamentes. Seine Kernaktivitäten umfassen:
  • die Erledigung der Tagesgeschäfte für das Parlament
  • die Vorbereitung der Sitzungen von Plenum, Büro und Kommissionen
  • die Vorbereitung der Wahlgeschäfte
  • die Geschäftsplanung, -kontrolle und die Registratur
  • die Betreuung des Parlaments (Mutationen, Rücktritte, Inpflichtnahmen, Entschädigungen, Anlässe usw.)
  • die Protokollführung im Grossen Rat, im Büro und in den Kommissionen


nach oben