Auch wenn bei der Bewältigung von Gewalt- und Disziplinproblemen der Fokus auf Prävention liegen muss, soll nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass Lehrpersonen in ihrem schulischen Alltag selten ganz ohne Sanktionsmassnahmen auskommen.
In gewissen Fällen sind Sanktionen sogar unabdingbar, so bei Gewalttaten. Die konsequente Sanktionierung von Gewalttaten trägt dazu bei, die verletzte Integrität der Opfer wiederherzustellen und Schülerinnen und Schüler vor weiteren Gewaltakten abzuhalten. Auch bei regelmässigen und/oder schweren Disziplinverstössen sind Sanktionen angebracht. Sie wirken der Versuchung, schulische Regeln weiterhin zu missachten, deutlich entgegen.
Die Frage ist also nicht so sehr, ob Gewaltakte und Disziplinverstösse bei Schülerinnen und Schüler bestraft werden sollen, sondern in welchen Fällen und wie. Dabei gilt grundsätzlich das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Damit ist gemeint, dass eine Sanktion dem Schweregrad einer Gewalttat bzw. eines Regelverstosses sowie dem jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers angepasst sein muss.