Umgang mit Gewalt- und Disziplinproblemen an den Schulen

Orientierungshilfe 3:

Kinder/Jugendliche als Opfer von Misshandlung

"An unserer Schule haben wir ein Kind, das vermutlich zuhause regelmässig geschlagen wird. Wir wollen richtig reagieren. Wie?"
 
Ähnliche Ausgangslagen:
"Eine Lehrperson entdeckt, dass ein Kind den Rücken voller Striemen hat."
"Wir haben ein Kind an der Schule, das völlig vernachlässigt wirkt."


Richtig reagieren heisst hier:
 

  • Kindesmisshandlungen (z.B. regelmässiges Schlagen, schwere körperliche Züchtigungen von Kindern, oder auch das Vernachlässigen eines Kindes im Sinne einer ernsthaften Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht) stellen grundsätzlich Straftatbestände dar.
     
  • Bei einer klaren Verdachtslage bzw. Gewissheit auf eine vorhandene Kindesmisshandlung, die nicht als leichtes Vergehen oder als blosse Übertretung zu bezeichnen ist, besteht für Behörden und Beamte bzw. für alle Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulpflegen Anzeigepflicht. Zudem gibt es auch ein Recht zur Anzeige, demzufolge jedermann, der von einer strafbaren Handlung Kenntnis erhält oder sich durch eine solche verletzt fühlt, berechtigt ist, bei den Strafverfolgungsbehörden mündlich oder schriftlich Anzeige einzureichen.
     
  • Wenn kein klarer Tatverdacht hinsichtlich einer Kindesmisshandlung besteht, kann auf eine Anzeige verzichtet werden, sofern eine vom Kanton anerkannte Kinderschutzfachstelle informiert wird. Die Kinderschutzfachstelle gibt Rat und Auskunft zum weiteren Vorgehen, insbesondere auch bezüglich der Notwendigkeit einer Anzeige.
     
  • Wenn das Kind bzw. die Familie bereits mit einer Fachstelle in Verbindung steht (z.B. Sozialdienst der Gemeinde), soll zuerst der Kontakt zu dieser Stelle hergestellt werden.
     
  • Bei Unklarheiten bezüglich des richtigen Vorgehens oder der Schwere einer (vermuteten) Straftat kann man sich mit der anonymen Schilderung des Sachverhaltes an die Staatsanwaltschaft oder an eine kantonale Kinderschutzfachstelle wenden. Unter den Nummern der Kinderschutzgruppen wird zudem generell telefonische Beratung zur Thematik "Gewalt an Kindern" angeboten.


Kantonale Anlaufstellen

Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau
Frey-Herosé-Strasse 12
5001 Aarau
Tel. 062 835 15 60
Fax 062 835 15 79
 
 
Kantonale Fachstellen für Kinderschutz
 
Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals Baden
Kinderabteilung
5404 Baden
Erreichbar rund um die Uhr, Tel. 056 486 37 05 
 
Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals Aarau
Kinderklinik
5001 Aarau
Erreichbar rund um die Uhr, Tel. 062 838 56 16
Wenn keine Antwort: Tel. 062 838 57 34 (Dienstarzt/-ärztin der Kinderklinik)
 
Kantonspolizei Aargau
Finden Sie die Telefonnummer des zuständigen Bezirks bzw. der zuständigen Region.  

Opferhilfe Aargau/Solothurn
Postfach 4345
5001 Aarau
Tel. 062 837 50 60
Fax 062 837 50 61
opferhilfe.ag@frauenzentrale.ch


Allgemeines

aktuelle Seite ausdrucken zum Seitenanfang springen