Umgang mit Gewalt- und Disziplinproblemen an den Schulen

Orientierungshilfe 7:
Gewalt im Internet und auf Mobiltelefonen

"An unserer Schule wird Gewalt gefilmt und per Mobiltelefon weiterverbreitet. Wir wollen richtig reagieren. Wie?"
 
Ähnliche Ausgangslagen:
"Ein Mädchen wird von Klassenkollegen mit zweideutigen SMS belästigt."
"Ein Schüler zeigt einem andern Schüler einen Hinrichtungsvideo, welchen er im Internet herunter geladen hat."

Richtig reagieren heisst hier:

  • Bei der Konfrontation von Kindern und Jugendlichen mit gewalttätigen und/oder pornografischen Inhalten auf dem Internet oder Mobiltelefon unmittelbar und klar, ruhig, aber bestimmt reagieren. Irritationen, Angst, Ekel und andere Gefühle der Schülerinnen und Schüler aufnehmen und thematisieren.
     
  • Betreffende Mobiltelefone einsammeln und/oder Internetseiten sperren.
     
  • Wenn das Thema aktuell ist: Über sinnvollen Gebrauch von Medien sowie deren Wirkungen diskutieren. Für viele Kinder und Jugendliche wirken ein Gespräch oder eine Diskussion entlastend.
     
  • Im Gespräch generelle Risiken bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel thematisieren. Für manche Kinder und Jugendliche kann das Anschauen gewaltverherrlichender und/oder pornografischer Inhalte eine Art "visualisierte" Mutprobe darstellen bzw. einfach einen Tabubruch markieren. Dass dabei die Grenze zu einer Straftat überschritten wird, ist vielen nicht bewusst.
     
  • Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Verbotenes in der realen Welt ist auch im Internet und auf Mobiltelefonen illegal. So genanntes "happy slapping" (Happy slapping [engl. für "lustiges Ohrfeigen"] bezeichnet das Schlagen einer ahnungslosen Person, das von einem zweiten Täter mit einer Video- oder Mobiltelefonkamera aufgenommen wird) oder "Snuff-Videos" (Snuff-Videos [engl. to snuff somebody: jemanden auslöschen] bezeichnen die Aufzeichnung eines Mordes auf Video aus kommerziellen Gründen. Synonyme Verwendung für alle Filme, in denen echte oder gespielte Hinrichtungen und Tötungen, die dem alleinigen Zweck der Unterhaltung dienen, zu sehen sind), welche im Internet heruntergeladen werden und oft brutale Gewaltdarstellungen in sexuellen Kontexten zeigen, sind gemäss StGB ganz klar verboten. Dabei ist es unwesentlich, ob die gezeigten Szenen echt oder nachgestellt sind. Wenn Jugendliche Bilder mit Gewaltdarstellungen nach Art. 135 StGB oder harter Pornografie gemäss Art. 197 Ziff. 3 StGB herstellen, untereinander weitergeben oder vom Internet herunterladen, machen sie sich strafbar. Verboten ist somit bereits der blosse Besitz. Ebenfalls unter Strafe steht die Weitergabe von weicher Pornografie gemäss Art. 197 Ziff. 1 an Jugendliche unter 16 Jahren. à Für die Vorgehensweise beim Vorliegen einer strafbaren Handlung vgl. Orientierungshilfe 2.
     
  • Wurden geltende Regeln bewusst übertreten, beispielsweise durch Missachten der Nutzungsordnung der Schule, sind gegenüber den betreffenden Schülerinnen und Schülern Sanktionen auszusprechen.
     
  • Bei Verdacht auf strafbare Handlungen die Polizei informieren.
     
  • Innerhalb der Schule sowie gegenüber den Eltern und einer breiteren Öffentlichkeit offen und sachlich informieren; Sprachregelung treffen, Ansprechperson für die Presse bestimmen. Wichtig: bei einem allfälligen Info-Schreiben an die Eltern keine Namen nennen (Amtsgeheimnis).
     
  • Nach der Evaluation des Vorfalls wenn nötig Präventionsmassnahmen anpassen.


Damit es nicht mehr so weit kommt – Gedanken zur Prävention

Angesichts fast grenzenloser Möglichkeiten, im Internet mit ungeeigneten, nicht altersgemässen oder illegalen Inhalten in Kontakt zu kommen, wäre es nahe liegend, Kindern und Jugendlichen die Nutzung gewisser Internetseiten zu verbieten oder den Umgang mit Internet und Mobiltelefonen drastisch einzuschränken. Dies ist jedoch keine Lösung und verlockt eher zur Umgehung von Verboten. Nur durch das Anwenden und Nutzen elektronischer Kommunikationsmittel können Kinder und Jugendliche den Umgang mit möglichen Risiken kennen lernen sowie richtiges Verhalten in kritischen Situationen einüben. Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche weder zu Tätern noch zu Opfern werden. Präventiven Massnahmen kommt daher ein hoher Stellenwert zu. In einem gemeinsam erarbeiteten Konzept zur Gewaltprävention ist das Thema "Gewalt im Internet und auf Mobiltelefonen" zu integrieren.
 
Mögliche Präventionsmassnahmen

  • Im Internet keine persönlichen Daten bekannt geben, weder von sich noch von anderen Personen.
     
  • In Chats niemals den richtigen Namen verwenden.
     
  • Sich mit Personen, die man im Internet kennen gelernt hat, nur dann treffen, wenn vorher die Eltern informiert wurden oder wenn man begleitet wird.
     
  • Schülerinnen und Schüler haben Grundkenntnisse des Urheberrechts.
    Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über erlaubte und verbotene Inhalte.
     
  • Die Schule definiert Regeln zur Internet- und Mobiltelefonnutzung an der Schule und macht diese als Vereinbarung den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bekannt.
     
  • Richtiges Verhalten wird anhand einer Vereinbarung und eines Verhaltenskodex erlernt und geübt (verschiedene Kinderseiten bieten sog. Internetführerscheine an).
     
  • Informationsveranstaltungen zum Thema Kinder- und Jugendschutz im Internet werden durch Vertreter der Polizei oder Referierende aus Non-Profit-Organisationen angeboten.
     
  • Die Internetnutzung in der Schule erfolgt im Unterrichtskontext und in Anwesenheit der Lehrperson.
     
  • Es empfiehlt sich, jüngeren Kindern sichere Seiten wie z.B. Kindersuchmaschinen vorzugeben (z.B. als Startseite einrichten oder in den Bookmarks abspeichern) (manche Anbieter insbesondere von pornografischen Seiten spekulieren auf Schreibfehler beim Eintippen von Adressen beliebter Kinderseiten.).
     
  • Medienpädagogik ist Bestandteil des Unterrichts. Medienkonsum und dessen Wirkungen werden in der Schule diskutiert; sinnvolles Verhalten mit IKT (engl. ICT; steht für Informations- und Kommunikationstechnologien) wird gefördert.
     
  • Eine Vereinbarung regelt erlaubte und unerlaubte Aktivitäten mit Mobiltelefonen und im Internet und beinhaltet auch Sanktionen bei Fehlverhalten.
     
  • Filterprogramme gegen unerwünschte Inhalte (Gewalt, Pornografie, Rassismus) installieren.
     
  • Verlauf speichern und kontrollieren: Schülerinnen und Schülern muss bekannt sein, dass ihre Aktivitäten im Internet Spuren hinterlassen und die Lehrperson diese stichprobenartig kontrollieren kann.
Weitergehende Informationen zum sicheren Umgang mit elektronischen Medien sowie zu Gewalt im Internet und in mobiler Kommunikation finden Sie in unseren Links.


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Kantonale Anlaufstellen
 
Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Volksschule
Bachstrasse 15
5001 Aarau
Tel. 062 835 21 00
Fax 062 835 21 09
vs.sekretariat@ag.ch 
 
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FHNW Pädagogische Hochschule, Institut Weiterbildung und Beratung Abteilung Aarau
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Tel. 062 838 90 20
Fax 062 838 90 29
iwb.bias.ph@fhnw.ch 
 
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5001 Aarau
Tel. 062 835 15 80
Fax 062 835 15 99
 
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