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Orientierungshilfe 1:
Kinder/Jugendliche sind gewalttätig
"An unserer Schule sind Kinder untereinander gewalttätig. Wir wollen richtig reagieren. Wie?" Ähnliche Ausgangslagen: "Wir haben eine Bande Jugendlicher, welche andere Jugendliche terrorisiert." "Ein Kind meiner Klasse wird von den Mitschülerinnen und Mitschülern gemobbt." | Richtig reagieren heisst hier:
- Der Gewalt nie mit Gewalt begegnen.
- Die Aufsichts- und Kontrollaufgaben im Kollegium besprechen und sich auf eine gemeinsame Haltung einigen. Den festgelegten Aufsichts- und Kontrollaufgaben konsequent nachkommen.
- Bei vorliegender Gewalttätigkeit konsequent intervenieren, nicht wegschauen.
- Jede Gewalthandlung hat eine Vorgeschichte: Analysieren des Geschehens, Zusammentragen von Beobachtungen (möglichst durch mehrere Personen, evtl. durch eine Steuergruppe, bestehend aus Vertreter/innen des Lehrkörpers, der Schulpflege, der Elternschaft, des Schulpsychologischen Dienstes).
- Gewalthandlungen von Rauferei und körperlichem Kräftemessen unterscheiden.
- Mit der Lösung des Konfliktes auf der untersten Ebene – der Ebene der Beteiligten – beginnen.
- Wer gewalttätig ist, macht sich in der Regel auch strafbar. Für die Vorgehensweise beim Vorliegen einer strafbaren Handlung vgl. Orientierungshilfe 2.
Konfliktbereinigungsebenen
Stufe 1: Beteiligte Der Konflikt wird unter den Beteiligten zu lösen versucht. Die Situation kann entspannt werden, indem eine dritte Person die Rolle der Vermittlerin übernimmt. Wenn dies nicht erfolgreich ist:
Stufe 2: Schulhausebene Der Konflikt wird auf Schulebene zu lösen versucht, mit Unterstützung der Schulleitung, der Schulsozialarbeit und evtl. einer Schulpflegedelegation. Die Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen werden beigezogen, ebenfalls Personen aus dem Umfeld des Schulhauses (z.B. Hauswart). Wenn dies nicht erfolgreich ist:
Stufe 3: Gemeinde Die Schulpflege und bei Bedarf das Inspektorat und der Schulpsychologische Dienst werden beigezogen. Lehrperson(en), Schulleitung, Schulpflege und bei Bedarf die zuständige Person des Inspektorats (evtl. mit dem Schulpsychologischen Dienst zusammen) entscheiden gemeinsam, was unternommen werden kann. Wenn dies nicht erfolgreich ist: Stufe 4: Massnahmen, Aufträge Lehrpersonen, Schulleitung, Schulpflege und Inspektorat kommen zum Schluss, dass eine Klassenintervention nötig ist. Eine Checkliste (vgl. unten) bietet Kriterien für die Entscheidung. Falls eine Klassenintervention als nötig erachtet wird, stellt die Schule Antrag an den Schulpsychologischen Dienst.
Schulpsychologischer Dienst
Finden Sie Ihre zuständige Regionalstelle.
Die dortige Fachperson entscheidet, ob sie selber den Fall bearbeiten kann oder ob sie die Fachgruppe Krisenintervention einschaltet. Bei der Vermittlung einer externen hat die Klassenintervention Kostenfolgen. Die Schulpflege kann Kostengutsprache beim Kanton beantragen. Dieser übernimmt maximal 40 % (höchstens 2000 Franken) der anfallenden Kosten, die Gemeinde 60 %. Wenn obiges Vorgehen eingehalten wird, wird der Kantonsanteil i.d.R. rasch und unbürokratisch gesprochen. Der Antrag ist zu richten an: Sektion Schulpsychologie des Departements Bildung, Kultur und Sport Bachstrasse 15 5001 Aarau Tel. 062 835 21 31 Fax 062 835 22 89 schulpsychologie@ag.ch
Checkliste
Entscheidungshilfen für den Einsatz einer Klassenintervention:
- Eine unvermittelt auftretende Dynamik mit Gewaltpotenzial in Schulklassen, im Schulareal, zwischen Schülerinnen und Schülern, zwischen Lehrpersonen und Schülerschaft, die ohne Hilfe aussenstehender Fachpersonen nicht zu bewältigen ist.
- Unter "Gewalt" werden sowohl nicht-verbale wie auch verbale Aggressionsformen verstanden. Dazu gehören körperliche Gewaltanwendungen und Übergriffe; das Tragen und Einsetzen von Waffen; die Ausgrenzung von Schüler/-innen (Mobbing); alle Formen von Erpressen und Bedrohen; massives Beschimpfen und Auslachen.
- Eine oder mehrere Klassen - oder ein ganzes Schulhaus - sind direkt und indirekt von der bestehenden Problematik betroffen.
- Vor dem Beizug einer externen Fachperson haben Lehrperson(en), Schulleitung, Schulpflege, Inspektorat und der Schulpsychologische Dienst eine Situationsanalyse durchgeführt und daraus resultierende Zielsetzungen abgeleitet.
- Falls der Schulpsychologische Dienst auf Grund fehlender Kapazität die Intervention nicht selber durchführen, vermittelt er eine externe Fachperson.
Gewaltprävention: Gesetzliche Grundlagen
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