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Gesetzliche GrundlageDie Abgabe und Nutzung der Daten erfolgt gemäss dem Gesetz über die Geoinformation im Kanton Aargau vom 24. Mai 2011 (SAR 740.100) und dem Dekret über die Gebühren im Geoinformationsbereich vom 24. Mai 2011 (SAR 740.110).Frei zugängliche GeodatenDie überwiegende Mehrheit der Geodaten ist frei zugänglich und kann kostenlos heruntergeladen werden.Nutzungsbedingungen für öffentlich zugängliche Geodaten Eingeschränkt zugängliche GeodatenEinige Geodaten unterliegen Zugänglichkeitsbeschränkungen. Die Abgabe dieser Geodaten wird jeweils von den zuständigen Fachstellen des Kantons geprüft.Nutzungsbedingungen für Geodaten mit Nutzungseinschränkungen GebührenEs besteht beim Bezug von Geodaten eine Gebührenpflicht im Sinne von Bearbeitungs- und Vertriebsgebühren in den durch die Gesetzgebung geregelten Fällen. Beim Bezug von Daten der amtlichen Vermessung werden Bearbeitungsgebühren gemäss § 5 Gebührendekret verrechnet.Beim Vertrieb per Postversand wird eine Bestellpauschale verrechnet. Wünschen Sie die Daten auf Datenträgern anstelle eines Downloads oder wird ein Postversand infolge grosser Datenmengen (mehr als 1 GB) zwingend nötig, verrechnen wir für die Bestellung und den Versand inkl. administrativen Aufwand einen Pauschalbetrag von CHF 100.-. Wenn Sie bei der Bestellung zusätzlich eine spezielle Aufbereitung der Geodaten wünschen oder beim Versand auf Datenträgern ein ausserordentlicher Aufwand in Verbindung mit grossen Datenmengen entsteht, können Zusatzkosten entstehen. Diese werden nach Aufwand im Stundenansatz verrechnet (CHF 100.-/Std.). Für alle im Bestellvorgang nicht explizit ausgewiesenen Kosten (mit Ausnahme der Bestellpauschale von CHF 100.-) erhalten Sie vor der Lieferung einen Kostenvoranschlag. Sie haben danach die Möglichkeit, Ihre Bestellung zu annullieren. |