Registerharmonisierung für Einwohner- und Objektregister
Die Vorgaben der Bundesgesetzgebung zur Daten- und Registerharmonisierung werden mittels der kantonalen Register- und Meldegesetzgebung (Inkraftsetzung per 1.5.2009) umgesetzt. Als Plattform dient die Softwarelösung der BEDAG AG.
Diese soll den Austausch von Personen- und Objektdaten zwischen den Gemeinden, dem Kanton und dem Bund unter der Wahrung des Datenschutzes und Sicherung der Datenqualität ermöglichen.
Die Fachstelle Datenaustausch unterstützt gemäss RMV die Gemeinden in folgenden Bereichen:
- Betrieb des kantonalen Einwohner- beziehungsweise Objektregisters sowie Führung des anerkannten kantonalen Gebäude- und Wohnungsregisters.
- Qualitätssicherung
- Datenlieferung an die berechtigten Stellen
- Sammlung der Meldungen und deren Weitermeldung an das BFS