Gemeindereform Aargau (GeRAG)
Ziel der Gemeindereform Aargau ist es, die Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen und damit die Funktionalität der Gemeinden zu erhalten beziehungsweise zu verbessern. So können die Gemeinden die künftigen Herausforderungen bewältigen und die kommunalen Aufgaben demokratisch, effizient, wirkungsvoll, sachlich korrekt und – auch finanziell – möglichst selbstständig erfüllen. Dabei gibt es keine Zielvorgabe für eine bestimmte Anzahl von Gemeinden; im Zentrum steht das gute Funktionieren. Für die Bewohnerinnen und Bewohner zeigt sich dies vor allem in einem nutzbringenden Dienstleistungsangebot.
Abbau von Hindernissen für die Gemeindeentwicklung
Der Kanton ist für die Rahmenbedingungen zuständig. Die Gemeindereform baut bestehende Hindernisse ab, um Zusammenschlüsse zu erleichtern und Anreize für die Gemeindeentwicklung zu schaffen. Dies gilt für Agglomerationen ebenso wie für ländliche Gebiete. Die Gemeinden sollen über einen möglichst weiten Handlungs- und Gestaltungsspielraum verfügen. Dieser bildet die Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von direkter Demokratie und Föderalismus auf der Basis des Milizsystems.
In der obligatorischen Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 wurde die Verfassungsänderung bezüglich "Neues Verfahren für die Zuteilung der Gemeinden zu Bezirken und Kreisen" angenommen und ist per 1. Juli 2011 in Kraft getreten.
Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung 2010
Bevölkerungsbefragung; Wichtiges in Kürze
Bevölkerungsbefragung; Schlussbericht