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Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden (2001 - 2010)Mit dem Projekt „Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden“ erfolgte im Kanton Aargau eine Neuaufteilung von über 40 Massnahmen zwischen Kanton und Gemeinden. Die Aufgabenteilung ist dabei in drei Realisierungspaketen in den Jahren 2003, 2004 und 2006 in Kraft getreten und wurde im Juli 2011 abgeschlossen.Abschluss des ProjektsDer Grosse Rat hat am 21. September 2010 in 2. Beratung beschlossen, die Gesetze I und III zur Aufgabenteilung (GAT I und GAT III) aufzuheben. Der Beschluss ist auf den 1. Juli 2011 in Kraft getreten.Gemäss Gesetz III zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurde im vierten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Bericht über den Vollzug und die Wirkung der Aufgabenteilung erstellt. Dieser Wirkungsbericht wurde am 12. Januar 2010 vom Grossen Rat zur Kenntnis genommen. Er legte zudem den Gemeindeanteil am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten wie von Regierungsrat und Kommission beantragt mit Wirkung seit dem 1. Januar 2010 auf 35 % fest. Auf eine weitere Berichterstattung über die Wirkung der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden wird verzichtet. Mit den Beschlüssen des Grossen Rats vom 12. Januar 2010 wurde das Projekt Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden, das 1996 gestartet wurde, somit abgeschlossen. Link zum Geschäft Grosser Rat Botschaften zur Aufhebung von GAT I und GAT IIIUnterlagen zum Wirkungsbericht:Link zum Geschäft Grosser Rat |