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Häufige FragenFinanzaufsicht und RechtsdienstAbschreibungen: Wieso wird bei den Gemeinden generell mit 10 % pauschal vom Restbuchwert des gesamten Verwaltungsvermögens abgeschrieben?Auflage: Darf im Rahmen der öffentlichen Auflage der Jahresrechnung in die Steuerausstandsliste (auf welcher die Namen ersichtlich sind) Einsicht genommen werden? Gemeinderatswahlen: Darf die Gemeinde bei Gemeinderatswahlen den Wahlunterlagen Flugblätter der kandidierenden Personen beilegen? Gemeinderatswahlen: Kann der Gemeinderat auch in stiller Wahl gewählt werden? Gemeindeversammlung: Darf eine Gemeindeversammlung im Freien abgehalten werden? Gemeindeversammlung: Muss der Vorstand eines Vereins in den Ausstand treten, wenn an der Gemeindeversammlung ein Geschäft mit Bezug zum Verein behandelt wird? Genossenschaft: Wer beschliesst über den Beitritt der Gemeinde zu einer Genossenschaft? Globalbudget: Kann für eine Dienststelle in der Gemeinderechnung ein Globalbudget beschlossen werden? Gemeinden mit Einwohnerrat: Welche Gemeinden haben einen Einwohnerrat? Historische Städte: Welches sind die historischen Städte im Kanton Aargau Kreditabrechnung: Wann muss eine Kreditabrechnung erstellt werden? Nettoschuld: Was ist der Unterschied zwischen der Nettoschuld und der verzinslichen Nettoschuld? Ortsbürgergemeinde: Dürfen Gemeinden für die Gründung eines Ortsbürgervereins Ortsbürgerlisten abgeben? Abschreibungen: Wieso wird bei den Gemeinden generell mit 10 % pauschal vom Restbuchwert des gesamten Verwaltungsvermögens abgeschrieben?Bei den Gemeinden haben die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen ausschliesslich finanzpolitischen Charakter. Es geht darum, eine dem effektiven Investitionsverhalten angepasste Selbstfinanzierung zu generieren, um die Verschuldung mittelfristig abtragen zu können. Das Verwaltungsvermögen selbst ist für die Gemeinde nicht direkt werthaltig; es dient in erster Linie zur öffentlichen Aufgabenerfüllung. Wenn bei der Gemeinde linear auf die Lebensdauer bezogen abgeschrieben würde, hätte dies eine überhöhte Verschuldung auf unbestimmte Zeit zur Folge, weil die Selbstfinanzierung zu klein gehalten wäre. Der Handlungsspielraum der Gemeinde würde sich dementsprechend verringern.Auflage: Darf im Rahmen der öffentlichen Auflage der Jahresrechnung in die Steuerausstandsliste (auf welcher die Namen ersichtlich sind) Einsicht genommen werden?Ja, im Rahmen der öffentlichen Auflage liegen die Unterlagen der Servicelösung inkl. der Steuerausstandsliste auf. Wir verweisen auf die Aufbewahrungsbestimmungen des Kantonalen Steueramtes.Gemeinderatswahlen: Darf die Gemeinde bei Gemeinderatswahlen den Wahlunterlagen Flugblätter der kandidierenden Personen beilegen?Die Abgabe von Flugblättern bei Majorzwahlen ist gesetzlich nicht vorgesehen und somit auch nicht erlaubt. Grundsätzlich schliesst die Freiheit der Meinungsbildung jedes Eingreifen der Behörden in einen Wahlkampf aus. Die Gemeinde hat sich neutral zu verhalten. Diese Neutralität beinhaltet die staatliche Pflicht, sich nicht in die politischen Auseinandersetzungen einzumischen.Gemeinderatswahlen: Kann der Gemeinderat auch in stiller Wahl gewählt werden?Nach § 30b des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 ist bei Gemeinderatswahlen für den ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen. Bei einem allfälligen zweiten Wahlgang ist dagegen eine stille Wahl möglich.Gemeindeversammlung: Darf eine Gemeindeversammlung im Freien abgehalten werden?Die im aufgehobenen Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 6. September 1937 enthaltene Bestimmung, wonach die Gemeindeversammlung in einem öffentlichen, gutbeleuchteten Lokal stattfinden muss, ist nicht ins neue Recht übernommen worden. Der Durchführung der Versammlung im Freien steht somit grundsätzlich nichts entgegen. Diese ist allerdings so abzuhalten, dass eine zweifelsfreie und unverfälschte Willensbildung möglich bleibt. Das heisst, es muss Gewähr dafür bestehen, dass die Verhandlungen ordnungsgemäss abgewickelt werden können.Gemeindeversammlung: Muss der Vorstand eines Vereins in den Ausstand treten, wenn an der Gemeindeversammlung ein Geschäft mit Bezug zum Verein behandelt wird?Nein. Nach § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (GG) vom 19. Dezember 1978 haben die Mitglieder der Verwaltung und die Direktoren von Gesellschaften mit juristischer Persönlichkeit sowie die Mitglieder von Personengesellschaften in den Ausstand zu treten, wenn ein Verhandlungsgegenstand die Interessen der von ihnen vertretenen Gesellschaft unmittelbar berührt. Von der Ausstandspflicht ausgenommen ist der Verein und somit dessen Vorstand wie auch die übrigen Vereinsmitglieder.Genossenschaft: Wer beschliesst über den Beitritt der Gemeinde zu einer Genossenschaft?Nach § 20 Abs. 2 lit. g des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (GG) vom 19. Dezember 1978 obliegt die Beschlussfassung über die Beteiligung an privaten oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeindeversammlung. Davon gibt es keine Ausnahmen. Jede Beteiligung an einer Unternehmung bedarf der Zustimmung durch die Versammlung. Der Beitritt zur Genossenschaft ist somit durch die Gemeindeversammlung zu beschliessen.Globalbudget: Kann für eine Dienststelle in der Gemeinderechnung ein Globalbudget beschlossen werden?Das Globalbudget ist ein Element der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) und setzt die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen und organisatorischer Rahmenbedingungen voraus. Dies ist mit teilweise erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Insbesondere das Globalbudget als Führungsinstrument beinhaltet eine Verlagerung von Kompetenzen. Die Erarbeitung von Leistungs- und Wirkungsindikatoren und der Aufbau von Kostenrechnung und Controllingorganisation sind in der Regel sehr anspruchsvoll und aufwendig.Die Einführung von WOV mit Globalbudget erachten wir aus vorstehenden Gründen nur für grössere Gemeinwesen als sinnvoll. Für kleinere und mittlere Gemeinden empfehlen wir die konsequente Anwendung bestehender Führungsinstrumente (Leistungsdefinition, Kompetenzdelegation, Budgetrichtlinien, Planungsrichtlinien usw.). Gemeinden mit Einwohnerrat: Welche Gemeinden haben einen Einwohnerrat?Aarau - Baden - Brugg - Buchs - Lenzburg - Obersiggenthal - Wettingen - Windisch - Wohlen - ZofingenHistorische Städte: Welches sind die historischen Städte im Kanton AargauAarau - Baden - Bremgarten - Brugg - Kaiserstuhl - Klingnau - Laufenburg - Lenzburg - Mellingen- Rheinfelden - ZofingenKreditabrechnung: Wann muss eine Kreditabrechnung erstellt werden?Kreditabrechnungen sind für jene Ausgaben zu erstellen, deren Rechnungsverkehr sich über mehrere Jahre erstreckt (§ 14 Finanzverordnung). Dies gilt sowohl für Ausgaben und Projekte, die in der Laufenden Rechnung oder in der Investitionsrechnung verbucht wurden, als auch für gebundene Ausgaben, für die kein separater Verpflichtungskredit zu beschliessen war (z.B. Dekretsbeiträge an Kantonsstrassen).Wird der Rechnungsverkehr während eines Rechnungsjahres abgewickelt, muss keine Kreditabrechnung erstellt werden (§ 15 Abs. 4 FiD). Sofern dem Ausführungskredit ein Projektierungs- und/oder Wettbewerbskredit vorausgegangen ist, können sämtliche Kredite zusammen abgerechnet werden. Bei Mehrzweckanlagen und funktionaler Aufteilung der Teilkredite erfolgt nur eine Kreditabrechnung entsprechend dem Verpflichtungskredit. Nettoschuld: Was ist der Unterschied zwischen der Nettoschuld und der verzinslichen Nettoschuld?Die Nettoschuld ist die ungedeckte Schuld der Gemeinde (sämtliches Fremdkapital zuzüglich Verpflichtungen für Eigenwirtschaftsbetriebe, abzüglich das Finanzvermögen inkl. den Vorschüssen für Eigenwirtschaftsbetriebe). Die Nettoschuld oder die Nettoschuld je Einwohner wird als Finanzanalysewert oder als Kennzahl dargestellt und kommuniziert.Zur Ermittlung der verzinslichen Nettoschuld werden sämtliche Passiv- und Aktivpositionen saldiert, für welche die Gemeinde Zinsen zu zahlen hat oder Zinsen erhält. Nicht berücksichtigt werden beispielsweise die Debitoren und Kreditoren. Bei den Liegenschaften des Finanzvermögens werden die Nettoerträge kapitalisiert in Abzug gebracht. Die flüssigen Mittel werden mit einem Normwert berücksichtigt. Die verzinsliche Nettoschuld wird ausschliesslich zur Finanz- oder zur Liquiditätsplanung verwendet. Ortsbürgergemeinde: Dürfen Gemeinden für die Gründung eines Ortsbürgervereins Ortsbürgerlisten abgeben?Das Stimmregister steht den Stimmberechtigten zur Einsicht offen (§ 7 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte [GPR] vom 10. März 1992). Die Herausgabe von Auszügen aus dem Stimmregister an politische Parteien und Gruppierungen ist zulässig, an einzelne Stimmberechtigte nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses (§ 10 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte [VGPR] vom 25. November 1992). Ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe von Auszügen aus dem Stimmregister dürfte beim Vorliegen von politischen Interessen zu bejahen sein. In diesem Sinne ist die Weitergabe derartiger Daten an Gruppierungen, die einen Ortsbürgerverein gründen wollen, statthaft. |