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Anstellung von SchulleitungenDie wichtigsten Fragen rund um die Anstellung einer Schulleitung sind in einem Merkblatt zusammengefasst. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden am 1. Januar 2006 haben sich die kantonalen Vorgaben betreffend der Anstellung von Schulleitungen geändert. Die Regelungen sind in der Verordnung zur geleiteten Schule gesetzlich verankert.Eingabe der Dokumente zur SchulleitungBitte benützen Sie diese Datei, um Ihr Schulleitungskonzept und das Funktionendiagramm einzureichen.>> Häufige Fragen zur Anstellung von Schulleitungen Verwandte ThemenGeleitete Schule: Gesetzliche Grundlagen |