Geleitete Schule

Die gesetzlichen Grundlagen für die geleitete Schule
im Kanton Aargau

Am 1. Januar 2006 trat die Verordnung zur geleiteten Schule in Kraft. In der Verordnung werden die Detailregelungen zur Organisation und zum Betrieb der geleiteten Schule sowie die Regelungen zum Inspektorat und zur externen Schulevaluation verankert.

leitfaden_vo.pdf (146.72 KB) Leitfaden für die Umsetzung der Verordnung


Gesetz über die Anstellung der Lehrpersonen (GAL)

Diese Gesetzgebung umfasst drei Bereiche: das Gesetz über die Anstellung der Lehrpersonen (GAL), das Dekret über die Löhne der Lehrpersonen (LDLP) sowie die Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL). Sie alle treten am 1. Januar 2005 in Kraft und haben Auswirkungen auf die Schulleitungen:

  • Mit dem Inkrafttreten des GAL am 1. Januar 2005 übernehmen Schulleitungen die operative Führung der Schulen im Kanton Aargau.
     
  • Im LDLP werden für die Besoldung der Schulleitungen drei Lohnstufen definiert. Die Einreihung in eine der drei Stufen erfolgt nach Kriterien wie Grösse der Schule, Komplexität der (Kreis-)Schule, hierarchische Stufung und Aufgabenbreich gemäss Anhang II C des Lohndekrets.
     
  • In der VALL ist der Berufsauftrag der Schulleitungen verankert.

Weitere Informationen sowie die Gesetzestexte finden Sie unter www.ag.ch/gal.



Gesamtbericht Führung der Schule vor Ort

Der Bericht beinhaltet

  • das Zusammenwirken von Kanton und Gemeinden in der Verbundaufgabe Volksschule Aargau, 
  • die Stärkung des eigenverantwortlichen Gestaltungsraums der Schule vor Ort,
  • die Zuständigkeiten und Kompetenzen in der kantonalen Qualitätssicherung sowie in der lokalen Qualitätssicherung und -entwicklung (Qualitätsmanagement),
  • die Funktionen des Inspektorats, der Schulpflege und der Schulleitung.


gesamtbericht.pdf (98.22 KB) Gesamtbericht Führung der Schule vor Ort

Allgemeines

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