GAT 3

GAT III: Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden, 3. Paket

Die Aargauer Stimmberechtigten haben dem 3. Paket des Projekts Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden, für das die Federführung beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) liegt, am 5. Juni 2005 zugestimmt. Die Rechtsänderungen traten auf den 1. Januar 2006 in Kraft.

Vom 3. Paket der Aufgabenteilung ist zentral der Bildungsbereich und somit das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) betroffen. In folgenden Bereichen fanden Aufgabenverschiebungen statt:

Die Aufgabenverschiebungen hatten neue Regelungen in verschiedenen rechtlichen Erlassen zur Folge. Die grundlegenden rechtlichen Vorgaben zum dritten Paket sind enthalten in der Kantonsverfassung (Änderung von § 29), im Gesetz III über die Aufgabenteilung (GAT III) und im Dekret III zur Aufgabenteilung (DAT III). Die Erlasstexte und weitere wichtige Unterlagen finden Sie in der Dokumentation der Gemeindeabteilung des DVI zum 3. Paket der Aufgabenteilung.

Die Aufgabenteilung hat zudem Einfluss auf die Budgetierung in Kanton und Gemeinden, insbesondere im Bereich des Personalaufwands der Volksschulen. Ebenfalls über die Gemeindeabteilung gelangen Sie zu den Vorgaben für das Budget 2007 pro Gemeinde bzw. Gemeindeverband.



Allgemeines

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