Finanzverwaltung

Swisslos-Fonds

Gelder aus dem Swisslos-Fonds dienen zur Unterstützung gemeinnütziger oder wohltätiger Zwecke:
  • Durchführung von Produktionen und kulturellen Anlässen
  • Kulturelle Einrichtungen und Publikationen
  • Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz
  • Natur- und Umweltschutz
  • Katastrophenhilfe, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit
  • Wissenschaftliche und soziale Projekte von allgemeinem Interesse
    • Die Beiträge werden nach den Bestimmungen der Lotteriefondsverordnung ausgerichtet. Der Regierungsrat befindet über alle Beitragsgesuche, genehmigt die Finanzplanung mit dem jährlichen Rahmenbudget für einzelne Bereiche (Kunst, Soziale Wohlfahrt etc.) und bestimmt das für die Federführung eines Bereichs zuständige Departement.

      Kontakt Swisslos-Fonds: zuständiger Sachbearbeiter / Mail senden



      merkblatt_swisslos-fonds.pdf (32.27 KB) Merkblatt Swisslos-Fonds

      Allgemeines

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