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Swisslos-FondsGelder aus dem Swisslos-Fonds dienen zur Unterstützung gemeinnütziger oder wohltätiger Zwecke:Die Beiträge werden nach den Bestimmungen der Lotteriefondsverordnung ausgerichtet. Der Regierungsrat befindet über alle Beitragsgesuche, genehmigt die Finanzplanung mit dem jährlichen Rahmenbudget für einzelne Bereiche (Kunst, Soziale Wohlfahrt etc.) und bestimmt das für die Federführung eines Bereichs zuständige Departement. Kontakt Swisslos-Fonds: zuständiger Sachbearbeiter / Mail senden LinksFachstellen |