Abteilung Finanzen

Gemeindedarlehen

Die Aargauer Gemeinden können im Sinne eines Dienstleistungsangebotes ihren Bedarf an Fremdkapital über den Kanton Aargau decken:

Laufzeiten

  • 1 – 12 Monate kurzfristige Darlehen
  • 2 – 8 Jahre langfristige Darlehen

Darlehensbetrag

  • Min. Fr. 100'000.—
  • Max. Fr. 3'000'000.—

In der Regel beträgt die maximale Limite pro Gemeinde 3 Mio. Fr. und darf 20 % der jährlichen Steuereinnahmen nicht übersteigen. Gemeindedarlehen werden bis zu maximal einem Drittel des langfristigen Fremdkapitals der Gemeinde gewährt. Der Zinssatz wird im Einzelfall festgelegt. Er orientiert sich an den aktuellen Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt zuzüglich einer von der Betragsgrösse und Laufzeit abhängigen Marge.


Vorgehen:
Der Bedarf an kurzfristigen und langfristigen Darlehen kann jederzeit bei der Aargauischen Tresorerie (ehemals Staatsbuchhaltung) angemeldet werden. Bitte benützen Sie folgendes Formular "Bedarfsmeldung für Gemeindedarlehen". Die Tresorerie bzw. bei langfristigen Darlehen das Gemeindeinspektorat werden ihre Angaben prüfen. Anschliessend wird ihnen eine Richtofferte unterbreitet und die weiteren Vertragsmodalitäten in die Wege geleitet. Die endgültige Fixierung des Zinssatzes erfolgt bei den kurzfristigen Darlehen zwei Werktage, bei den langfristigen Darlehen ca. zehn Werktage vor der Auszahlung des Darlehensbetrages.



bedarfsmeldung_gemeindedarlehen.doc (202 KB) bedarfsmeldung_gemeindedarlehen.pdf (31.06 KB) Formular Bedarfsmeldung

Weitere Informationen



Allgemeines

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