Fachstelle Kulturvermittlung

Leitlinien für die Kulturpolitik im Kanton Aargau

Am 21. März 2000 hat der Grosse Rat die Leitlinien der Kulturpolitik im Kanton Aargau zur Kenntnis genommen und den 14 Leitsätzen für die Kulturpolitik im Kanton Aargau mit 114 zu 1 Stimme zugestimmt. Die Leitsätze geben die Zielrichtung an, welche im Bereich der Kulturpolitik zu beachten sind. Es soll damit auf die Stärken im kulturellen Leben des Kantons hingewiesen werden, welche zu sichern und auszubauen sind. Aktives und kreatives Mitgestalten ist von allen gefordert und stützt eine lebendige, vielfältige und regional differenzierte Kulturszene, welche auch überregional Beachtung findet.

Im Folgenden die Leitsätze für die Kulturpolitik im Kanton Aargau:

  1. Aktuelles Kulturschaffen
    Die professionelle Arbeit im aktuellen Kulturschaffen wird gefördert durch finanzielle Beiträge und Sachleistungen.
    Das Potenzial des aktuellen Kulturschaffens soll gezielt gestärkt werden, damit herausragende qualitative Leistungen auch überregionale (kantonal, schweizerisch oder international) Beachtung finden.
    (siehe Aargauer Kuratorium)
     
  2. Überregionale Veranstaltungen
    Einmalige und wiederkehrende kulturelle Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung sind für die kulturelle Identität des Kantons von wesentlicher Bedeutung und sollen gefördert werden.
     
  3. Jugendkultur
    Kulturelle Projekte von Jugendlichen werden gefördert.
    (siehe Jugendkulturförderung im Aargau)
     
  4. Denkmalpflege und Archäologie
    Der Kanton trifft gemeinsam mit Privaten und Gemeinden geeignete Massnahmen zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des baulichen Erbes.
    Das archäologische Kulturerbe ist wissenschaftlich zu erforschen, zu betreuen und der Bevölkerung am Ort der Grabungen und in musealen Einrichtungen zugänglich zu machen.
     
  5. Museen und Bibliotheken
    Der Kanton unterhält eigene Museen für die Sammlung, Bewahrung und Vermittlung des mobilen Kunst- und Kulturgutes.
    Der Kanton trifft gemeinsam mit Privaten geeignete Massnahmen zur Erhaltung des kulturellen Erbes der jüngeren Vergangenheit.
    Der Kanton und im Rahmen ihrer Kulturautonomie die Gemeinden gewährleisten die bibliothekarische Grundversorgung der Bevölkerung.
    (siehe Kantonsbibliothek; Fachstelle öffentliche Bibliotheken)
     
  6. Vermittlung
    Das kulturelle Erbe und das aktuelle Kulturschaffen werden durch geeignete Massnahmen vermittelt mit dem Ziel, bei der Bevölkerung ein vertieftes Interesse zu gewinnen.
    Die kantonalen Kulturdenkmäler und Kulturinstitutionen von gesamtschweizerischer Bedeutung sollen für ein nationales und internationales Publikum erschlossen werden.
     
  7. Austausch, Information, Beratung und Dokumentation
    Zwischen den Kulturschaffenden, den kulturellen Institutionen, den Institutionen der Kulturförderung und den politischen Behörden soll unter Einbezug der Bevölkerung ein Dialog geführt werden; Austausch, Information, Beratung und Dokumentation sind zu ermöglichen und zu fördern.
    Die getroffenen Massnahmen und Beschlüsse der Kulturförderung sollen nach aussen kommuniziert werden.
     
  8. Aargauer Kuratorium und das BKS, vertreten durch die Abteilung Kultur: Aufgabenteilung und Finanzierung
    Das Aargauer Kuratorium und der Regierungsrat bzw. das BKS, vertreten durch die Abteilung Kultur, tragen die gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung der von den politischen Behörden beschlossenen Massnahmen der Kulturförderung und den Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
    Das Aargauer Kuratorium und das BKS, vertreten durch die Abteilung Kultur, treffen eine sachgerechte Aufgabenteilung und regeln die Schnittstellen ihrer Arbeit.
    Das gesetzlich verankerte Kulturprozent ist im Rahmen der finanzpolitischen Vorgaben nach Möglichkeit auszuschöpfen.
     
  9. Gemeinden
    Die Gemeinden (Einwohner- und Ortsbürgergemeinden) tragen im Rahmen ihrer Kulturautonomie die Verantwortung für kulturelle Institutionen mit Standort in der Gemeinde.
    Die Kooperation zwischen einzelnen Gemeinden einer Region soll gefördert werden.
    Das Aargauer Kuratorium unterstützt die Gemeinden in ihren Bestrebungen, ein attraktives Kulturangebot zu gestalten.
     
  10. Kulturpolitische Zusammenarbeit mit andern Kantonen
    Zur Öffnung und zur Bereicherung des kulturellen Lebens sucht der Kanton die kulturpolitische Zusammenarbeit mit anderen Kantonen.
    Als Teil eines interkantonalen Lastenausgleichs erfolgen finanzielle Beiträge an ausserkantonale Institute nur unter bestimmten Bedingungen und im Rahmen einer umfassenden kulturpolitischen Zusammenarbeit mit den Partnern auf Grund von Kulturverträgen.
     
  11. Internationale Zusammenarbeit
    Der Kanton beteiligt sich an kulturellen Projekten im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit
    Der Kanton fördert kulturelle Begegnungen über die Landesgrenzen hinaus.
     
  12. Betriebsbeiträge an staatliche und private Institutionen
    Der Handlungsspielraum und die finanzielle Verantwortung der kulturellen Institutionen, die vom Kanton unterstützt werden, soll durch Kredite verbunden mit einem Leistungsauftrag erweitert und gestärkt werden.
     
  13. Zusammenarbeit mit Privaten
    Die staatlichen Institutionen pflegen die Zusammenarbeit mit den Privaten im Rahmen konkreter Projekte.
     
  14. Aus- und Weiterbildung im Kulturbereich
    Die Aus- und Weiterbildung der Kulturschaffenden und Kulturvermittler wird im Rahmen der im Kanton bestehenden Bildungsangebote und, soweit gesetzlich vorgesehen, durch Ausbildungsbeiträge gefördert.


kultur.pdf (93.53 KB) Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat:
Aargauische Volksinitiative "Der Aargau bleibt Kulturkanton"; Feststellen der Gültigkeit; Ablehnung ohne Gegenvorschlag (19. Januar 2005)

museen.pdf (155.78 KB) Auslegeordnung der bedeutenden Museen im Kanton Aargau
(Beantwortung einer Interpellation der CVP-Fraktion vom 25. Mai 2004)

richtlinien_vergabe-swisslos-fonds_kultur.pdf (30.39 KB) Richtlinien für die Vergabe von Swisslos-Fonds-Geldern an kulturelle Projekte

Allgemeines

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