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Häufige FragenWer fördert was?Weitere Fördermöglichkeiten: Wie werde ich ins Kulturnetz Aargau aufgenommen? Mehrwertsteuer – für die Kultur ein Thema? Das perfekte Gesuch Welche Medien-Kontakte für die Kulturveranstalter/-innen aus dem Aargau gibt es? Wer fördert was?
Weitere Fördermöglichkeiten:
Wie werde ich ins Kulturnetz Aargau aufgenommen?Der erste Eintrag unter www.kulturnetz-aargau.ch wird über die Fachstelle Kulturvermittlung vorgenommen. Alle zukünftigen Änderungen müssen die Kulturveranstalter selber mit dem ihnen zugewiesenen Zugangswort durchführen. Um im Kulturnetz Aargau aufgenommen zu werden, muss es sich um Veranstaltungsorte und Gruppen handeln, welche regelmässig kulturelle Veranstaltungen durchführen. Mehr Informationen sind unter Angebote zu finden.Mehrwertsteuer – für die Kultur ein Thema?Seit 1995 wird die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz erhoben. Grundsätzlich ist die Kultur davon befreit. Zur Einführung des Mehrwertsteuergesetzes auf den 1.1. 2001 ist von der MWST-Behörde die Branchenbroschüre Nr. 22 (PDF, 253 KB) zur Kultur erschienen. Diese Informationen sind als Ergänzung zur Wegleitung 2001 zur MWST zu sehen. Weiter existiert das Merkblatt Nr. 10 (PDF, 485 KB) über kulturelle, sportliche und andere Festanlässe. Von der Seite der Kulturveranstalter wird im Zusammenhang der MWST eine Zunahme der Bürokratisierung beklagt. Wichtig erscheint, dass eine Sensibilisierung für die MWST auf der Seite der Kulturveranstalter stattfindet. Es muss allen bewusst sein, dass kulturelle Dienstleistungen, die vor einem Publikum unmittelbar erbracht oder unmittelbar wahrgenommen werden, von der MWST ausgenommen sind. Dies bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug bei ausgenommenen Umsätzen nicht geltend gemacht werden kann, was auf Kulturveranstalter gravierende Auswirkungen haben kann. Zwei Arten von Geldflüssen sind bei den kulturellen Dienstleistungen gemeint: Der Betrag, den die ZuschauerInnen für die kulturelle Dienstleistung entrichten müssen (z.B. Eintrittsbillet) und die Gage des ausübenden Künstlers oder der Künstlerin (vgl. Branchenbroschüre Nr. 22, Kultur). Auf allen anderen Kosten, wie z. B. Kopien, Couverts, Briefmarken, Übernachtungen, Lautsprecheranlagen, Programm- und Plakatdruck, Radio-Spots usw. sind 7,6% MWST zu entrichten. Falls beim Kulturbetrieb eine Bar angegliedert ist, ist selbstverständlich auch hier die MWST abzurechnen. Von der Steuerpflicht befreit sind Unternehmen, bei welchen der Jahresumsatz unter 75'000.- liegt. Aus diesem Grund müssen viele Kulturveranstalter keine MWST bezahlen. Wichtig zu wissen ist, dass zu viel bezahlte MWST-Beiträge nicht zurückerstattet werden. Soweit es möglich ist, wird die Fachstelle Kultur bezüglich MWST in der Kultur weiterhelfen. Doch wird in speziellen Einzelfällen abschliessend nur die MWST-Behörde in Bern konkret Auskunft geben können. Es ist dringend empfohlen, sich die Antworten der MWST-Behörde schriftlich bestätigen zu lassen. Kontaktadresse der MWST-Behörde: Unter dieser Internetadresse können neben der Branchenbroschüre Nr. 22 zur Kultur und dem Merkblatt Nr. 10 auch aktuelle Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts und rechtskräftige Entscheide der Eidgenössischen Steuerrekurskommission abgerufen werden. Das perfekte Gesuch"Das perfekte Gesuch" Welche Medien-Kontakte für die Kulturveranstalter/-innen aus dem Aargau gibt es?
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