Fachstelle Kulturvermittlung

Häufige Fragen

Wer fördert was?

Weitere Fördermöglichkeiten:

Wie werde ich ins Kulturnetz Aargau aufgenommen?

Mehrwertsteuer – für die Kultur ein Thema?

Das perfekte Gesuch

Welche Medien-Kontakte für die Kulturveranstalter/-innen aus dem Aargau gibt es?

Wer fördert was?

  • Aargauer Kuratorium

    Das Aargauer Kuratorium hat die Aufgabe, über die kantonalen Fördergelder im Bereich des aktuellen Kulturschaffens zu entscheiden. Es ist ein ehrenamtliches Milizgremium mit 6 vom Grossen Rat und 5 vom Regierungsrat gewählten Kuratorinnen und Kuratoren. Für Beratung der Kulturschaffenden, Administration und Ausführung der Beschlüsse des Kuratoriums ist die Geschäftstelle verantwortlich.

    Das Aargauer Kuratorium wurde aufgrund des Gesetzes über die Förderung des kulturellen Lebens vom 16.10.1968 eingesetzt. Das Kulturgesetz sieht vor, dass jährlich maximal ein Prozent der ordentlichen Staatssteuern des Vorjahres für Kulturförderung aufgewendet werden. Davon steht rund die Hälfte dem Aargauer Kuratorium als Globalbudget zur Verfügung, über die einzelnen Beiträge entscheidet es autonom.

    Das Aargauer Kuratorium fördert experimentelle und etablierte Kulturaktivitäten und Kunstformen und ist offen für neue Entwicklungen. Dem Gesetzesauftrag entsprechend werden Kulturinstitutionen in allen Regionen des Kantons, Träger des lokalen und regionalen Kulturlebens sowie einzelne Künstlerinnen und Künstler unterstützt. Es werden Jurierungen und Wettbewerbe ausgeschrieben und gezielt Anstösse für kulturelle Aktionen gegeben.

    Förderung kann beantragen, wer den gesetzlichen Wohnsitz im Aargau hat oder Aargauer Bürgerrecht besitzt oder wer mit dem Aargauer Kulturleben verbunden ist und aktiv daran teilnimmt. Die beiden wichtigsten Kriterien für die Beurteilung sind Qualität und professioneller Standard. Weitere Kriterien sind die kulturpoilitische Wirkung eines Projekts, Eigenständigkeit, Innovation und Aktualität sowie die Botschafterfunktion, d.h. die Ausstrahlung des kulturellen Schaffens innerhalb wie ausserhalb des Kantons.

    Näheres zur Form der Gesuchseingabe und den Jurierungsterminen finden Sie auf der Webseite des Kuratoriums.
     
     
  • SWISSLOS-Fonds / Lotteriefonds

    Der Reingewinn der interkantonalen Landeslotterie SWISSLOS geht vollumfänglich an die kantonalen SWISSLOS-Fonds / Lotteriefonds. So erhält der Kanton Aargau – entspre­chend seiner Einwohnerzahl und den hier getätigten Wetteinsätzen im Lotto – jährlich einen Beitrag.

    Die SWISSLOS-Fonds-Gelder werden durch den Regierungs­rat für gemeinnützige und wohltätige Projekte aus dem kulturellen und sozialen Bereich, für Archäologie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz, Natur- und Umweltschutz, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit vergeben. Die SWISSLOS-Fonds-Vergabe ist ein aktives Förderinstru­ment des Regierungsrats: Impulse sollen aufgegriffen, gegeben und verstärkt werden.

    Die Abteilung Kultur ist zuständig für die Beurteilung von SWISSLOS-Fonds-Gesuchen aus dem kulturellen und künstlerischen Bereich. Es werden Projekte und Vorhaben unterstützt, die der kulturellen Vielfalt des Aargaus dienen, die seinen Ruf als Kulturkanton innerhalb und ausserhalb seiner Grenzen festigen und die in ihrer Gesamtheit möglichst vielen Bevölkerungs­gruppen die Teilnahme am kulturellen Leben ermög­licht.

    Die Förderung erfolgt komplementär zum Aar­gauer Kuratorium und in ausgewählten Fällen mit diesem gemeinsam. Grundsätzlich werden vom Kuratorium die künstlerischen Aspekte und vom Regierungsrat die im weiteren Sinne gemeinnützigen Aspekte betont.

    Mit diesen Geldern unterstützt werden:
    • Projekte und Vorhaben im Kanton von mindestens regionaler oder  gesamtkantonaler Bedeutung
    • Institutionen und Vorhaben mit Ausstrahlung über die Kantonsgrenzen (Aushängeschilder)
    • Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeu­tung

    Zur weiteren Information:


    Weitere Auskünfte:
    Abteilung Kultur, ak@ag.ch, Tel. 062 835 23 00



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Weitere Fördermöglichkeiten:

  • Kulturdünger

    Der Kulturdünger unterstützt Kulturprojekte von Jugendlichen bis 25 Jahren. Vorrang haben originelle, kreative Projekte, die von Jugendlichen für Jugendliche organisiert und durchgeführt werden.

    Der Kulturdünger ist ein Projekt des Stapferhauses Lenzburg mit dem Ziel, kreative Jugendprojekte im Aargau zu unterstützen. Die Finanzierung geschieht durch den Regierungsrat (SWISSLOS-Fonds / Lotteriefonds).

    Über die Projekte entscheidet eine Fachgruppe aus sieben Mitgliedern, wobei Jugendliche unter 25 Jahren die Mehrheit stellen. 
     
     
  • Fachstelle Jugend

    Die Fachstelle Jugend des Kantons Aargau unterstützt Jugendprojekte im soziokulturellen Bereich von Jugendlichen, Jugendorganisationen und Erwachsenen von regionaler und kantonaler Bedeutung. Die Vergabe von finanziellen Mitteln richtet sich erstens nach dem Lotteriefondsgesetz und zweitens nach den eigens dafür aufgestellten internen Richtlinien. Projektanträge können jederzeit an die Fachstelle Jugend eingereicht werden. Die Projektbearbeitungszeit dauert ca. zwei Monate. Entscheidungsgremium ist der Regierungsrat auf Antrag der Fachstelle Jugend und der Regierungsrätlichen Jugendkommission. Unterstützte Projekte werden auf der Internetseite publiziert.


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Wie werde ich ins Kulturnetz Aargau aufgenommen?

Der erste Eintrag unter www.kulturnetz-aargau.ch wird über die Fachstelle Kulturvermittlung vorgenommen. Alle zukünftigen Änderungen müssen die Kulturveranstalter selber mit dem ihnen zugewiesenen Zugangswort durchführen. Um im Kulturnetz Aargau aufgenommen zu werden, muss es sich um Veranstaltungsorte und Gruppen handeln, welche regelmässig kulturelle Veranstaltungen durchführen. Mehr Informationen sind unter Angebote zu finden.

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Mehrwertsteuer – für die Kultur ein Thema?

Seit 1995 wird die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz erhoben. Grundsätzlich ist die Kultur davon befreit.

Zur Einführung des Mehrwertsteuergesetzes auf den 1.1. 2001 ist von der MWST-Behörde die Branchenbroschüre Nr. 22 (PDF, 253 KB) zur Kultur erschienen. Diese Informationen sind als Ergänzung zur Wegleitung 2001 zur MWST zu sehen. Weiter existiert das Merkblatt Nr. 10 (PDF, 485 KB) über kulturelle, sportliche und andere Festanlässe.

Von der Seite der Kulturveranstalter wird im Zusammenhang der MWST eine Zunahme der Bürokratisierung beklagt. Wichtig erscheint, dass eine Sensibilisierung für die MWST auf der Seite der Kulturveranstalter stattfindet. Es muss allen bewusst sein, dass kulturelle Dienstleistungen, die vor einem Publikum unmittelbar erbracht oder unmittelbar wahrgenommen werden, von der MWST ausgenommen sind. Dies bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug bei ausgenommenen Umsätzen nicht geltend gemacht werden kann, was auf Kulturveranstalter gravierende Auswirkungen haben kann. Zwei Arten von Geldflüssen sind bei den kulturellen Dienstleistungen gemeint: Der Betrag, den die ZuschauerInnen für die kulturelle Dienstleistung entrichten müssen (z.B. Eintrittsbillet) und die Gage des ausübenden Künstlers oder der Künstlerin (vgl. Branchenbroschüre Nr. 22, Kultur). Auf allen anderen Kosten, wie z. B. Kopien, Couverts, Briefmarken, Übernachtungen, Lautsprecheranlagen, Programm- und Plakatdruck, Radio-Spots usw. sind 7,6% MWST zu entrichten.

Falls beim Kulturbetrieb eine Bar angegliedert ist, ist selbstverständlich auch hier die MWST abzurechnen.

Von der Steuerpflicht befreit sind Unternehmen, bei welchen der Jahresumsatz unter 75'000.- liegt. Aus diesem Grund müssen viele Kulturveranstalter keine MWST bezahlen. Wichtig zu wissen ist, dass zu viel bezahlte MWST-Beiträge nicht zurückerstattet werden. Soweit es möglich ist, wird die Fachstelle Kultur bezüglich MWST in der Kultur weiterhelfen. Doch wird in speziellen Einzelfällen abschliessend nur die MWST-Behörde in Bern konkret Auskunft geben können. Es ist dringend empfohlen, sich die Antworten der MWST-Behörde schriftlich bestätigen zu lassen.

Kontaktadresse der MWST-Behörde:
Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Schwarztorstr. 50, 3003 Bern; 031/322 21 11; http://www.estv.admin.ch/d/themen/mwst.htm.

Unter dieser Internetadresse können neben der Branchenbroschüre Nr. 22 zur Kultur und dem Merkblatt Nr. 10 auch aktuelle Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts und rechtskräftige Entscheide der Eidgenössischen Steuerrekurskommission abgerufen werden.



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Das perfekte Gesuch

"Das perfekte Gesuch"
Anleitung zur Erstellung von Fördergesuchen. Zusammengestellt im Auftrag von SwissFoundations, Bundesamt für Kultur und Migros Kulturprozent:
www.swissfoundations.ch/daten/das-perfekte-gesuch.pdf



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Welche Medien-Kontakte für die Kulturveranstalter/-innen aus dem Aargau gibt es?

Printmedien
AZ 
Agenda - für alle Printausgaben und AZ-online
Wer auf eine Kulturveranstaltung hinweisen möchte, verwendet bitte folgende E-Mail-Adresse: events@a-z.ch  

Kulturredaktion der Aargauer Zeitung
Wer kulturelle Informationen für die Kulturredaktion hat, schreibt bitte folgende E-Mail-Adresse an:
kultur@azag.ch

Regional-Redaktion
Wer kulturelle Informationen für die Regional-Redaktion hat, sendet diese bitte an eine der folgenden E-Mail-Adressen: z.B.
baden@azag.ch, aarau@azag.ch (immer jeweils die Region und anschliessend @azag.ch)
Postanschriften
Aargauer Zeitung AG
Kultur
Stadtturmstrasse 19
CH-5401 Baden

Regionalredaktionen Ressorts Baden/Brugg/Zurzach
Aargauer Zeitung AG
Stadtturmstrasse 19
CH-5401 Baden

Regionalredaktion Aarau/ Lenzburg/ Wynental-Suhrental
Aargauer Zeitung AG
Neumattstrasse 1
CH-5001 Aarau

Aargauer Zeitung AG
Ressort Freiamt
Bahnhofweg 17
CH-5610 Wohlen

Aargauer Zeitung AG
Ressort Fricktal
Hauptstrasse 77
CH-5070 Frick
JULI - Kulturmagazin Aargau 
Für die Veranstaltungsagenda im letzten Teil: 200.- pro Jahr
als "Träger" (mit Text und Foto):  990.- pro Jahr 
redaktion@julimagazin.ch
Postfach
5600 Lenzburg 1

062 888 01 66
www.julimagazin.ch
Radio 
Regionaljournal Aargau Solothurn 
agso@srdrs.ch
Kanal K
redaktion@kanalk.ch  Radio Kanal K
Postfach 2115
Rohrerstrasse 20
5001 Aarau

Tel.062 834 90 77
www.kanalk.ch
Radio Argovia  
Kostenlos im Veranstaltungskalender
Benötigte Angaben: was, wo, wann, für wen (Zielpublikum) → Moderator erhält Information, keine Garantie, dass Veranstaltung erwähnt wird.
vk@argovia.ch

Kostenpflichtig im Radio Kiosk
(2x pro Tag, um ca. 09.45h ca. 14.25h (Mo-Mi 250.-, und Do-Sa, 350.-).
werbung@argovia.ch
Bahnhofstrasse 41
(2. Stock)
5001 Aarau

Telefon: 058 200 45 45
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