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Swisslos-Fonds / LotteriefondsDer Reingewinn der interkantonalen Landeslotterie Swisslos geht vollumfänglich an die kantonalen Swisslos-Fonds/Lotteriefonds. So erhält der Kanton Aargau – entsprechend seiner Einwohnerzahl und den hier getätigten Wetteinsätzen im Lotto – jährlich einen Beitrag.Die Swisslos-Fonds-/Lotteriefondsgelder werden durch den Regierungsrat für gemeinnützige und wohltätige Projekte aus dem kulturellen und sozialen Bereich, für Archäologie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz, Natur- und Umweltschutz, Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit vergeben. Die Lotteriefondsvergabe ist ein aktives Förderinstrument des Regierungsrats: Impulse sollen aufgegriffen, gegeben und verstärkt werden. Die Abteilung Kultur ist zuständig für die Beurteilung von Swisslos-Fonds-/Lotteriefondsgesuchen aus dem kulturellen und künstlerischen Bereich. Es werden Projekte und Vorhaben unterstützt, die der kulturellen Vielfalt des Aargaus dienen, die seinen Ruf als Kulturkanton innerhalb und ausserhalb seiner Grenzen festigen und die in ihrer Gesamtheit möglichst vielen Bevölkerungsgruppen die Teilnahme am kulturellen Leben ermöglicht. Die Förderung erfolgt komplementär zum Aargauer Kuratorium und in ausgewählten Fällen mit diesem gemeinsam. Grundsätzlich werden vom Kuratorium die künstlerischen Aspekte und vom Regierungsrat die im weiteren Sinne gemeinnützigen Aspekte betont. Mit diesen Geldern unterstützt werden:
Über die Gesuche entscheidet der Regierungsrat vierteljährlich. Späteste Eingabetermine sind der 1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November. Zu weiteren Informationen: >> Lotteriefondsverordnung Abgrenzung der Förderbereiche von Aargauer Kuratorium und Swisslos-Fonds / Lotteriefonds Verwendung der Logos
Bei Unterstützung durch Swisslos-Fonds-Beiträge müssen die oben stehende Logos in allen Kommunikationskanälen verwendet werden, es sei denn im Eröffnungsbrief der Abteilung Kultur wird die Verwendung des Kanton Aargau-Logos vorgegeben.Die Swisslos-Fonds-Logos stehen in Druckqualität zum Download bereit. Bitte beachten Sie das Manual zur Verwendung der Logos. Weitere Auskünfte Für den Bezug des Kanton Aargau-Logos wenden Sie sich bitte an: Abteilung Kultur, ak@ag.ch, Tel. 062 835 23 00 Verwandte ThemenKultur: Gesetzliche GrundlagenGesuche einreichen an:
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Abteilung Kultur Departement BKS Bachstrasse 15 5001 Aarau |