Fachstelle Kulturvermittlung

Swisslos-Fonds / Lotteriefonds

Der Reingewinn der interkantonalen Landeslotterie Swisslos geht vollumfänglich an die kantonalen Swisslos-Fonds/Lotteriefonds. So erhält der Kanton Aargau – entspre­chend seiner Einwohnerzahl und den hier getätigten Wetteinsätzen im Lotto – jährlich einen Beitrag.

Die Swisslos-Fonds-/Lotteriefondsgelder werden durch den Regierungs­rat für gemeinnützige und wohltätige Projekte aus dem kulturellen und sozialen Bereich, für Archäologie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz, Natur- und Umweltschutz, Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit vergeben. Die Lotteriefondsvergabe ist ein aktives Förderinstru­ment des Regierungsrats: Impulse sollen aufgegriffen, gegeben und verstärkt werden.

Die Abteilung Kultur ist zuständig für die Beurteilung von Swisslos-Fonds-/Lotteriefondsgesuchen aus dem kulturellen und künstlerischen Bereich. Es werden Projekte und Vorhaben unterstützt, die der kulturellen Vielfalt des Aargaus dienen, die seinen Ruf als Kulturkanton innerhalb und ausserhalb seiner Grenzen festigen und die in ihrer Gesamtheit möglichst vielen Bevölkerungs­gruppen die Teilnahme am kulturellen Leben ermög­licht.
Die Förderung erfolgt komplementär zum Aar­gauer Kuratorium und in ausgewählten Fällen mit diesem gemeinsam. Grundsätzlich werden vom Kuratorium die künstlerischen Aspekte und vom Regierungsrat die im weiteren Sinne gemeinnützigen Aspekte betont.

Mit diesen Geldern unterstützt werden:

  • Projekte und Vorhaben im Kanton von mindestens regionaler oder gesamtkantonaler Bedeutung
  • Institutionen und Vorhaben mit Ausstrahlung über die Kantonsgrenzen (Aushängeschilder)
  • Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeu­tung

Über die Gesuche entscheidet der Regierungsrat vierteljährlich. Späteste Eingabetermine sind der 1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November.

Zu weiteren Informationen:
>> Lotteriefondsverordnung


richtlinien_vergabe-swisslos-fonds_kultur.pdf (31.42 KB) Richtlinien für die Vergabe von Swisslos-Fonds-Geldern an kulturelle Projekte

wer_foerdert_was_juni2008.pdf (43.06 KB) Fördermöglichkeiten
Abgrenzung der Förderbereiche von Aargauer Kuratorium und Swisslos-Fonds / Lotteriefonds

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Verwendung der Logos

Bei Unterstützung durch Swisslos-Fonds-Beiträge müssen die oben stehende Logos in allen Kommunikationskanälen verwendet werden, es sei denn im Eröffnungsbrief der Abteilung Kultur wird die Verwendung des Kanton Aargau-Logos vorgegeben.

Die Swisslos-Fonds-Logos stehen in Druckqualität zum Download bereit. Bitte beachten Sie das Manual zur Verwendung der Logos.


logo_swisslos.zip (238.91 KB) Logo Swisslos-Fonds Aargau
farbig und s/w, JPG- und EPS-Format

swisslos_manual_l_s_fonds.pdf (1011.64 KB) Manual zur Verwendung der Logos

Weitere Auskünfte
Für den Bezug des Kanton Aargau-Logos wenden Sie sich bitte an:
Abteilung Kultur, ak@ag.ch, Tel. 062 835 23 00


Allgemeines

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