Fachstelle Kulturvermittlung

Aargauer Kuratorium

Auftrag

Das Aargauer Kuratorium hat die Förderung professioneller Bereiche des aktuellen Kulturschaffens im Kanton Aargau zur Aufgabe. Das Aargauer Kuratorium trägt dazu bei, dass Kulturförderung als notwendige Staatsaufgabe anerkannt und umgesetzt wird. Das Aargauer Kuratorium vermittelt zwischen Kunst und Politik, fördert das kulturelle Bewusstsein in der Bevölkerung und verstärkt die Wahrnehmung der aargauischen Kultur und ihrer Förderung innerhalb und ausserhalb des Kantons.
Grundlage für die Tätigkeit des Aargauer Kuratoriums bildet das revidierte Kulturgesetz vom 31. März 2009.


Förderungsgrundsätze

Förderung kann beantragen wer den zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Aargau hat oder durch Werk, Tätigkeit oder anderweitig mit dem Kulturleben im Aargau in besonderer Beziehung steht (sowohl Einzelpersonen wie auch Produzenten, juristische Person).

Das Aargauer Kuratorium spricht seine Beiträge auf Gesuche und Bewerbungen hin.


Kriterien für die Beurteilung

Das Aargauer Kuratorium fördert das kulturelle Schaffen in seiner ganzen Vielfalt und setzt Schwerpunkte bei herausragenden Leistungen.

Die beiden wichtigsten Kriterien für die Beurteilung sind:

  • Qualität und
  • professioneller Standard

Weitere Kriterien sind

  • kulturpolitische Wirkung eines Projektes
  • Eigenständigkeit
  • Innovation
  • Aktualität
  • Ausstrahlung innerhalb und ausserhalb des Kantons
Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.ag.ch/kuratorium
oder telefonisch bei der Geschäftstelle des Aargauer Kuratoruims unter 062 835 23 10.


Allgemeines

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