Abteilung Energie

Energieordner

Zweck und Anwendung des Ordners

Der vorliegende Energieordner richtet sich an Bauherrschaften, Baufachleute, Behörden, Vollzugsbeauftragte sowie weitere interessierte Kreise. Er erläutert die Bestimmungen der Energiegesetzgebung im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen und dient als Nachschlagewerk in Fragen des praktischen Vollzugs.
Der Ordner ist kein Fachbuch mit Hinweisen zur energetischen, bau- oder haustechnischen Optimierung. Er enthält vielmehr eine Kommentierung der massgeblichen rechtlichen Bestimmungen sowie Interpretationen und Beispiele aus der Vollzugspraxis. Selbstverständlich bleiben im Einzelnen die Entscheide der zuständigen Rechtsmittelinstanzen vorbehalten.

Die Vollzugshilfen wurden durch die Konferenz Kantonaler Energiefachstellen erarbeitet und verabschiedet.

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Allgemeines

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