Fachstelle Energie

Energienachweis

Energiegesetz Bund

Das Energiegesetz des Bundes soll zu einer ausreichenden, breitgefächerten, sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung beitragen.

Es bezweckt:
  1. die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Bereitstellung und Verteilung der Energie;

  2. die sparsame und rationelle Energienutzung;
  3. die verstärkte Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Energien.


Energiegesetz Kanton Aargau

Im Energiegesetz des Kantons Aargau wurden die Ziele des Bundes übernommen und auf unseren Kanton abgestimmt. In der Energiesparverordnung sind die Voraussetzungen für den Wärmeschutz von Bauten und die haustechnischen Anlagen festgelegt. Der Nachweis über die energetischen Massnahmen ist zusammen mit dem Baugesuch bei der Gemeinde einzureichen.

Im Hochbau gilt die SIA Norm SN 520 380/1. (Ausgabe 2009) «Thermische Energie im Hochbau». Diese Norm befasst sich mit dem Heizwärmebedarf eines Gebäudes.



Klimastationen

Darstellung der Gebiete pro Klimastation
Nach § 7 Absatz 2 der Energiesparverordnung (SAR 773.116) sind beim Nachweis des winterlichen Wärmeschutzes mittels Systemnachweis, je nach Region Daten der Klimastationen Basel-Binningen oder Buchs-Aarau zu berücksichtigen.

Die Grafik zeigt für welche Gemeinden die beiden zur Auswahl stehenden Klimastationen verbindlich sind.
karten_aargau_klimastationen_a3.pdf (3536.14 KB) Karte Klimastationen A3

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