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AktuellTotalrevision EnergiegesetzDer Regierungsrat hat dem Parlament die Botschaft zur Revision des Energiegesetzes unterbreitet. Der Entwurf des neuen Gesetzes ist in der Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv aufgenommen worden. Die Veränderungen der nationalen Gesetzgebung und der energiepolitischen Rahmenbedingungen sowie die Abstimmung unter den Kantonen im Energiebereich machen eine Revision des aargauischen Energiegesetzes notwendig. Das neue Gesetz regelt insbesondere: - Energieeffizienz im Gebäudebereich Kurse und VeranstaltungenInformationsveranstaltung für HauseigentümerIch erneuere mein Haus - was muss ich wissen?
Messen und AusstellungenenergieAARGAUDer Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 27. Juni 2006 den Planungsbericht energieAARGAU verabschiedet. energieAARGAU soll als Richtschnur für die Energiepolitik unseres Kantons für die nächsten 10 Jahre dienen. FörderungenHier erfahren Sie alles zu Förderungen im Energiebereich.» mehr MINERGIEHier finden Sie Informationen zum MINERGIE-Standard» mehr Energiegesetz und Verordnungen» 773.116 Energiesparverordnung» 773.111 Energievollzugsverordnung » 773.100 Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG) » 773.330 Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG » 730.0 Energiegesetz (EnG) des Bundes vom 26. Juni 1998 » 730.01 Energieverordnung (EnV) des Bundes vom 7. Dezember 1998 Vollzug Energiegesetz» Energieordner» Formulare » Planungshilfen |