Ethikkommission

Sehr geehrte Investigators

Investigator's Brochuren betreffend Ersteinreichungen sowie spätere Änderungen derselben bitte elektronisch senden.



Allgemeine Informationen zur Einreichung der Unterlagen

Bitte reichen Sie die Unterlagen Ihres Forschungsprojektes in 8 Dossiers ein, die jeweils den selben Inhalt aufweisen. Die verschiedenen Dokumente sind gemäss der Reihenfolge der unten aufgeführten Auflistung (1. Antragsformular, 2. Begleitbrief, etc.) einzuordnen. Zwei Dossiers von diesen 8 Dossiers sind mit den zusätzlichen Unterlagen (ausführlichem Protokoll etc. gemäss der Homepageauflistung unter dem Titel "2 Exemplare") zu ergänzen.

Bitte heften Sie jeweils jedes Dokument (Antragsformular, Patienteninformation, Versicherung etc.) einzeln mit Bostich.

Bitte beachten Sie, dass wir zum Zeitpunkt der Deadline nur VOLLSTÄNDIG eingereichte Gesuche bearbeiten können.

Bitte beachten Sie, dass das ausführliche Studienprotokoll, die Versicherungs-police sowie der Vertrag zwischen Sponsor und Prüfer zum Zeitpunkt der Deadline von allen Parteien unterschrieben sowie in finaler Form (Kopie) der Kantonalen Ethikkommission vorliegen muss, damit das Gesuch bearbeitet werden kann.


Welche Unterlagen muss ich zur Bearbeitung meines Gesuches einreichen?

Wohin muss ich mein Gesuch und die Unterlagen schicken?

Muss der Principal Investigator der Ethikkommission an der Sitzung in der sein Gesuch behandelt wird zur Verfügung stehen?

Welche Unterlagen muss ich zur Bearbeitung meines Gesuches einreichen?

je 8 Exemplare:

Antragsformular des/der verantwort. Gesuchstellers/-in vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben (ein Exemplar mit Originalunterschrift)

Begleitschreiben kurz, datiert mit Unterschrift des/der verantwort.  Gesuchstellers/-in (genauer Absender, inkl. Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse)

Zusammenfassung/Synopsis des Studienprotokolls, DEUTSCHE FASSUNG !, datiert, max. 3 A4-Seiten (Einführung, Ziele, Versuchsplan, Dauer, Einschluss- und Ausschlusskriterien für die Versuchspersonen, Risikoabschätzung, Studienleitung etc.)

Patienteninformation/Einverständniserklärung für die Versuchspersonen (gesunde ProbandenInnen oder PatientInnen), auf die Institution an der die Studie durchgeführt wird, angepasst, relevante Landessprache, Datum der Abfassung sowie Version, Logo der Institution oder der Praxis (sofern vorhanden) sowie Briefkopf des Investigators, allfällige Fragebogen, Einverständniserklärung; zum Unterschreiben für VP und GesuchstellerIn)

Versicherungsnachweis, dieser muss Studienort(e) und Anzahl der Patienten im Aargau einschliessen, den Richtlinien "Mindestanforderungen vom 31. August 2005"; Konsens Swissmedic, Pharmafirmen und EK's entsprechend
 
Lebenslauf des Investigators, aktualisiert

Lebenslauf des Studienpräsentators bzw. dessen Stellvertreter, aktualisiert 

Allfällig vorhandene Beschlussmitteilungen anderer EK's sowie sämtliche Korrespondenz mit anderen Ethikkommissionen

Fragebogen

Informationen, wie z.B. Inserate, Informationsschreiben für den/die Hausarzt/-ärztin, Text für die Rekrutierung von VP, Tagebücher und Patientenkarten etc.) 


je 2 Exemplare:

Studienprotokoll; unterschrieben vom/von GesuchstellerIn und Sponsor, datiert, definitive Version (deutsch oder englisch)

Allfällige Protokoll-Amendments; datiert und unterschrieben

Investigator’s Brochure; datiert (nicht älter als 18 Monate) oder andere Fachinformation

Prüfarztliste

Vertrag zwischen Sponsor und Prüfer: Die Verteilung des Gesuchs muss offen gelegt werden (Prüfer, Material, Medikamente, Untersuchungen)

CRF



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Wohin muss ich mein Gesuch und die Unterlagen schicken?

Kantonale Ethikkommission
Gesundheitsdepartement Kanton Aargau
zhd. Sekretariat Frau M. Wyss
Bachstrasse 15
5001 Aarau


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Muss der Principal Investigator der Ethikkommission an der Sitzung in der sein Gesuch behandelt wird zur Verfügung stehen?

Ja, es ist zwingend, dass der Investigator, der die Studie im Kt. Aargau/Solothurn durchzuführen beabsichtigt an der Sitzung anwesend ist. Es wird erwartet, dass er in max. 5 Minuten den wissenschaftlichen Nutzen der Studie und das Studiendesign erklärt. Anschliessend sollte er/sie Fragen der Kommissionsmitglieder beantworten können. Der Zeitbedarf beträgt ca. 20 Minuten. Falls der studienverantwortliche Prüfarzt für den Kanton Aargau/Solothurn die Studie nicht selbst vorstellen kann, hat er die Möglichkeit einen Stellvertreter zu schicken. Der Stellvertreter muss jedoch aktiv als Co.-Investigator aus dem Kanton AG/SO in die Studie involviert sein. Es werden keine Vertreter der Sponsoren akzeptiert!



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basisformular_sept_09_d.doc (107.5 KB)

Basisformular KEK


 

 



Allgemeines

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