Seite suchenSprunglinks und AccesskeysHaupt-Navigation |
Sehr geehrte InvestigatorsInvestigator's Brochuren betreffend Ersteinreichungen sowie spätere Änderungen derselben bitte elektronisch senden. Allgemeine Informationen zur Einreichung der UnterlagenBitte reichen Sie die Unterlagen Ihres Forschungsprojektes in 8 Dossiers ein, die jeweils den selben Inhalt aufweisen. Die verschiedenen Dokumente sind gemäss der Reihenfolge der unten aufgeführten Auflistung (1. Antragsformular, 2. Begleitbrief, etc.) einzuordnen. Zwei Dossiers von diesen 8 Dossiers sind mit den zusätzlichen Unterlagen (ausführlichem Protokoll etc. gemäss der Homepageauflistung unter dem Titel "2 Exemplare") zu ergänzen.Bitte heften Sie jeweils jedes Dokument (Antragsformular, Patienteninformation, Versicherung etc.) einzeln mit Bostich. Bitte beachten Sie, dass wir zum Zeitpunkt der Deadline nur VOLLSTÄNDIG eingereichte Gesuche bearbeiten können. Bitte beachten Sie, dass das ausführliche Studienprotokoll, die Versicherungs-police sowie der Vertrag zwischen Sponsor und Prüfer zum Zeitpunkt der Deadline von allen Parteien unterschrieben sowie in finaler Form (Kopie) der Kantonalen Ethikkommission vorliegen muss, damit das Gesuch bearbeitet werden kann. Welche Unterlagen muss ich zur Bearbeitung meines Gesuches einreichen? Wohin muss ich mein Gesuch und die Unterlagen schicken? Muss der Principal Investigator der Ethikkommission an der Sitzung in der sein Gesuch behandelt wird zur Verfügung stehen? Welche Unterlagen muss ich zur Bearbeitung meines Gesuches einreichen?je 8 Exemplare: Wohin muss ich mein Gesuch und die Unterlagen schicken?Kantonale EthikkommissionGesundheitsdepartement Kanton Aargau zhd. Sekretariat Frau M. Wyss Bachstrasse 15 5001 Aarau Muss der Principal Investigator der Ethikkommission an der Sitzung in der sein Gesuch behandelt wird zur Verfügung stehen?Ja, es ist zwingend, dass der Investigator, der die Studie im Kt. Aargau/Solothurn durchzuführen beabsichtigt an der Sitzung anwesend ist. Es wird erwartet, dass er in max. 5 Minuten den wissenschaftlichen Nutzen der Studie und das Studiendesign erklärt. Anschliessend sollte er/sie Fragen der Kommissionsmitglieder beantworten können. Der Zeitbedarf beträgt ca. 20 Minuten. Falls der studienverantwortliche Prüfarzt für den Kanton Aargau/Solothurn die Studie nicht selbst vorstellen kann, hat er die Möglichkeit einen Stellvertreter zu schicken. Der Stellvertreter muss jedoch aktiv als Co.-Investigator aus dem Kanton AG/SO in die Studie involviert sein. Es werden keine Vertreter der Sponsoren akzeptiert!
|