Das Entwicklungsleitbild ist das Planungsinstrument des Regierungsrats nach der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV), das einen Zeithorizont von 10 Jahren umfasst. Es ist die oberste Planungsvorgabe.
Im Zentrum stehen in den kommenden Jahren die nachhaltige Entwicklung, die Steigerung der Wertschöpfung, der Ausbau der Innovationsfähigkeit und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.