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Baubewilligungen

Projekt DIBA - Informationen zu eBau für Gemeinden und Fachstellen

Das Projekt DIBA ist eine Initiative des Kantons Aargau zur Entwicklung einer innovativen digitalen Plattform für die Baugesuchsabwicklung. Es wurde ins Leben gerufen, um die bestehende Baugesuchslösung eBau zu modernisieren. Das übergeordnete Ziel von DIBA ist es, die Effizienz und Qualität der Bearbeitung von Baugesuchen zu steigern, um den Anforderungen von Gesuchstellern, Gemeinden, Fachstellen und der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Die neue eBau-Lösung behebt bestehende Schwachstellen und treibt die Digitalisierung des gesamten Baubewilligungsverfahrens voran. Sie gestaltet den Prozess von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme medienbruchfrei, digital und nachvollziehbar. Dabei wurde auch die Kommunikation zwischen Gemeinden und dem Kanton verbessert, um einen effizienten Informationsaustausch zu ermöglichen. Während der Realisierung der neuen Lösung lief die Applikation unter dem Name DIBA (Digitale Baugesuchsabwicklung). Mit dem Betriebsstart wird die modernisierte Lösung unter dem bekannten Namen eBau fortgeführt. Die neue Lösung basiert auf dem Standardprodukt "eBau by inosca".

Welche Vorteile bietet eBau den Gemeinden?

Mit eBau können Gesuche (Baugesuche, Anfragen, Reklamen und Vorentscheide) mit allen notwendigen Unterlagen durch die Gesuchstellenden digital erfasst und an die zuständige Gemeinde zur Prüfung übermittelt werden. Sämtliche Verfahrensschritte im Baubewilligungsprozess inkl. Einbezug von kommunalen und kantonalen Fachstellen sowie die Baubegleitung können anschliessend durch die Gemeinden digital abgewickelt werden. Die Kommunikation mit den Gesuchstellenden erfolgt digital über das eBau Portal.

Alternativ können Gemeinden, die eine Bauverwaltungssoftware von Drittanbietern verwenden, sich an eBau über die eCH-0211 Schnittstelle anbinden.

Für Gemeinden, die weder mit eBau arbeiten noch über die Schnittstelle angebunden sind, steht eBau Light zur Verfügung. eBau Light dient ausschliesslich der Zusammenarbeit mit der Abteilung für Baubewilligungen.

Mitmachen bei eBau

Sie möchten eBau in Ihrer Gemeinde nutzen?

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FAQ's

Was bietet eBau?

  • Die Vollversion von eBau (Full) stellt eine umfassende Software zur Bearbeitung sämtlicher baurechtlicher Gesuche auf kommunaler wie auch auf kantonaler Stufe dar.
  • eBau ist ein einheitliches, übergreifendes System und ermöglicht eine nahtlose, direkte Kommunikation zwischen allen Verfahrensparteien.
Funktionsumfang von eBau
Digitale Baugesuchseingabe durch Gesuchstellende auf dem Portal
Digitale Übermittlung Gesuch an die Gemeinde
Eingangskontrolle durchführen
Unterlagenergänzung einfordern
Auswärtige Anstösser informieren
Publikation durchführen
Vernehmlassung durchführen resp. Stellungnahmen einholen
Einwendungen behandeln
Verfügungen erstellen (mittels Vorlagen und Testbausteinen) und versenden
Gesuchstellende erhalten Entscheid digital
Baubegleitung (nachgelagerte Prozesse, z.B. Bauabnahme)
Archivierung der Gesuche
Anbindung an GWR
Statistiken

Was ist "eBau by inosca"?

  • eBau by inosca ist eine erfolgreiche und etablierte Open-Source-Lösung, welche interkantonal eingesetzt und weiterentwickelt wird. Die Lösung ermöglicht die effiziente Umsetzung des digitalen Baugesuchsprozesses und wird bereits in Bern, Solothurn, Uri, Schwyz und Graubünden eingesetzt. Weiterführende Informationen zu insoca finden Sie hier.

Was kostet eBau?

  • Die Kosten für eBau (Full) setzen sich zusammen aus einmaligen Aufschaltkosten, Grundkosten und variablen Kosten nach Anzahl Einwohner/innen in der Gemeinde. Die Übergangslösung eBau Light hat keine Kostenfolgen.
  • Mit den Aufschaltkosten beteiligen sich die Gemeinden an den Schulungskosten und an den Kosten, die für das Einrichten der Applikation notwendig sind. Die Aufschaltkosten betragen einmalig CHF 500.00. Bei Gemeinden, die eBau bis zum 30. Juni 2026 bei der AfB bestellen, entfallen die Kosten für die Aufschaltung.
  • Die jährlichen Grundkosten belaufen sich auf CHF 400.00. Die jährlichen variablen Kosten betragen CHF 0.17 je Einwohner/innen in der Gemeinde.
  • Wenn die Gemeinde die Schnittstelle zwischen eBau und einer Bauverwaltungssoftware nutzt, dann fallen jährliche Kosten von CHF 400.00 an. Anpassungen der kommunalen Bauverwaltersoftware für den Anschluss an die Standardschnittstelle von eBau sind durch die Gemeinden separat zu regeln und zu finanzieren

Wie müssen Gesuche nach einer Anbindung an eBau eingegeben werden?

  • Ein Anschluss an eBau – unabhängig davon, ob dieser durch ein Onboarding auf eBau Full oder über eine Schnittstellenanbindung erfolgt – bedingt eine vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens. Nach einem entsprechenden Anschluss sind sämtliche Gesuche über das kantonale Smart-Service-Portal bzw. das eBau-Portal einzugeben.

Unterstützt eBau die Anbindung an EVEN?

  • Zurzeit wird an einer Anbindung zu EVEN (Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweise) gearbeitet. Es besteht die klare Zielsetzung eines sauberen Ineinandergreifens beider Systeme mit möglichst geringem Aufwand für die Gemeinden. Um Lösungen auszuarbeiten, wurde das Teilprojekt "Schnittstelle EVEN DIBA" gebildet. Sobald dazu weitere Informationen und Resultate vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

Unterstützt eBau die Anbindung ans GWR (Gebäude- und Wohnungsregister)?

  • Ja, eBau verfügt über eine Schnittstelle zum GWR. Diese Anbindung steht per 1. April 2026 für eBau Full Gemeinden zur Verfügung stehen.

Kann ich als Gemeinde mit meiner bisherigen Bauverwaltungssoftware an eBau anschliessen?

  • Gemeinden, die für ihre Baugesuchsbearbeitung eine eigene Software benutzen möchten, können sich grundsätzlich über eine eCH-Standardschnittstelle an eBau anschliessen.
  • Aufgrund der technischen Limitierung dieser Schnittstelle kann jedoch lediglich ein Bruchteil der über den Online-Schalter eingegebenen und in eBau abgefüllten Daten in die Fremdsoftware übertragen werden. Die meisten Informationen stehen deshalb nur in unstrukturierter Form zur Verfügung.
  • Weitere Funktionalitätseinschränkungen sind insbesondere in Bezug auf die Kommunikationsmöglichkeiten sowie die nachgelagerte Baubegleitung hinzunehmen.
  • Schnittstellenlösungen sind im Vergleich zu einheitlichen Systemen regelmässig fehleranfälliger und erfordern aufgrund der laufenden technischen Veränderungen permanenten Unterhalt.