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Häufige FragenIch besitze/interessiere mich für ein Denkmalschutzobjekt, welche Konsequenzen hat dies?Was ist der Unterschied zwischen Denkmalschutz und Heimatschutz? Die Gemeinde will mein Haus unter Schutz stellen, was hat dies für Folgen? Ich möchte mehr über die Geschichte meines Hauses wissen, was finde ich im Archiv der Denkmalpflege? Ich besitze ein Denkmalschutzobjekt und möchte dieses umbauen / restaurieren, wie soll ich vorgehen? Mein Haus ist im Kurzinventar erwähnt, was bedeutet das? Wann erhalte ich bei einer Restaurierung eines Denkmalschutzobjektes Beiträge und wie viel? Was kann ich in der Umgebung oder im Garten meines Denkmalschutzobjekts verändern? Darf an einem Schutzobjekt eine Leuchtreklame angebracht werden und unter welchen Bedingungen? Ich besitze/interessiere mich für ein Denkmalschutzobjekt, welche Konsequenzen hat dies?Die Denkmalpflege hat die Aufgabe, die wichtigen baulichen Zeugen unseres Kantons auch für spätere Generationen zu erhalten. Dies kann nur geschehen, indem man Gebäude in ihrer Substanz schützt und pflegt. Als Besitzerin oder Besitzer sind Sie verpflichtet, sämtliche baulichen Massnahmen in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege vorzunehmen. Im Gegenzug haben Sie jederzeit Anrecht auf die unentgeltliche Beratung der Bauberater der kantonalen Denkmalpflege und Ihnen stehen kantonale Beitragszahlungen zu.Was ist der Unterschied zwischen Denkmalschutz und Heimatschutz?Kurz gesagt ist der Denkmalschutz - genauer die kantonale Denkmalpflege - eine Fachstelle innerhalb der kantonalen Verwaltung, während dem der Heimatschutz ein privatrechtlicher Verein ist. Im Aargau besteht die kantonale Denkmalpflege seit 1954 und befasst sich entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag mit dem Erforschen, Inventarisieren, Schützen und Pflegen der Baudenkmäler.Die Gemeinde will mein Haus unter Schutz stellen, was hat dies für Folgen?Neben den kantonalen Schutzobjekten, für deren Unterschutzstellung der Regierungsrat in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Denkmalpflege und der Kantonalen Kommission für Denkmalpflege zuständig ist, können auch die Gemeinden sogenannte kommunale Schutzobjekte bestimmen. Für die kommunalen Schutzobjekte ist die Gemeinde, beraten von der kantonalen Ortsbildpflege, zuständig.Ich möchte mehr über die Geschichte meines Hauses wissen, was finde ich im Archiv der Denkmalpflege?Die kantonale Denkmalpflege ist verpflichtet, über die Schutzobjekte Dossiers anzulegen. Diese beinhalten Fotos, Texte, Pläne und Dokumentationen über bauliche Massnahmen. Interessierten Personen stehen diese Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung. Zudem gibt es verschiedene Inventare, die Informationen zu vielen weiteren Gebäulichkeiten enthalten. Melden Sie sich an und kommen Sie bei uns vorbei!Ich besitze ein Denkmalschutzobjekt und möchte dieses umbauen / restaurieren, wie soll ich vorgehen?Die Erfahrung hat gezeigt, dass es am besten ist, wenn Sie so früh wie möglich mit der kantonalen Denkmalpflege Kontakt aufnehmen. Machen Sie einen Termin ab und kommen Sie mit Ihrem Anliegen bei uns vorbei. Gemeinsam mit Ihrem Architekten können wir Ihnen schon im Vorfeld beratend zur Seite stehen, Lösungen suchen und Ihnen beim Bewilligungs- und Subventionsverfahren behilflich sein.Mein Haus ist im Kurzinventar erwähnt, was bedeutet das?Die Kurzinventare zu sämtlichen Aargauer Gemeinden wurden in den 1990er-Jahren erstellt. Darin sind die schützens- und erhaltenswerten Gebäude erfasst. Erscheint Ihr Haus im Kurzinventar, wird bei einer folgenden Revision der gemeindlichen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) abgeklärt, ob das Gebäude als kommunales Substanz- oder Volumenschutzobjekt in die BNO aufgenommen wird.Wann erhalte ich bei einer Restaurierung eines Denkmalschutzobjektes Beiträge und wie viel?Beitragszahlungen werden für die Arbeiten entrichtet, die zum Schutz und Erhalt der historischen Substanz eines Gebäudes geleistet werden, wie zum Beispiel das Restaurieren historischer Fenster, das Instandstellen von Fachwerkmauern oder das Umdecken eines Daches mit Biberschwanzziegeln. Umfang und Höhe der Beiträge richten sich nach der Aufwändigkeit der Arbeit und nach der Bedeutung des Denkmalschutzobjektes.Was kann ich in der Umgebung oder im Garten meines Denkmalschutzobjekts verändern?Sie können sehr viel verändern, es muss aber in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege geschehen. Ein kantonales Schutzobjekt geniesst den sogenannten Umgebungsschutz, der darauf abzielt, das Objekt in seiner Wirkung nicht zu beeinträchtigen.Darf an einem Schutzobjekt eine Leuchtreklame angebracht werden und unter welchen Bedingungen?In Altstadtbereichen gibt es auch auf Gemeindeebene spezielle Bestimmungen, die oft Leuchtreklamen ganz verbieten und grundsätzlich ein gutes Einfügen von Aussenreklamen ins Altstadtbild fordern. Bei kantonalen Schutzobjekten muss das Projekt mit der Denkmalpflege abgesprochen werden und oft können alternative Lösungen gefunden werden.Verwandte ThemenDenkmalpflege: Gesetzliche Grundlagen |