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Dossiers & Projekte

Pilotprojekte "Deutschförderung vor dem Kindergarten"

Der Regierungsrat hat anfangs Juni 2020 die Durchführung von Pilotprojekten zur "Deutschförderung vor dem Kindergarten" beschlossen. Mit dem Pilotvorhaben in den ausgewählten Gemeinden werden ab 2021 bis 2024 Erkenntnisse gesammelt, die eine Entscheidungsgrundlage zur Einführung einer kantonalen Gesetzesgrundlage bilden.

Hintergrund zu diesem Vorhaben sind parlamentarische Vorstösse, welche die Einführung von gesetzlichen Grundlagen verlangen, um Vorschulkinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen zum Besuch von Sprachfördermassnahmen verpflichten zu können. Dadurch sollen bei Eintritt in den Kindergarten ausgeglichenere Bedingungen für den Schulstart geschaffen werden.

Ziele der Pilotprojekte

In den Pilotprojekten sollen vielfältige Erkenntnisse gewonnen werden, welche eine Grundlage für einen politischen Entscheid über eine mögliche Einführung einer obligatorischen Deutschförderung vor dem Kindergarten bilden. Sie liefern zudem Informationen:

  • zum Stand der Deutschkenntnisse von Vorschulkindern ein Jahr vor Kindergartenbeginn,
  • zum Aufwand für die Umsetzung einer einjährigen Deutschförderung bei den Vorschulkindern mit Förderbedarf,
  • zu den durchschnittlichen Kosten für die Förderung pro Kind und
  • zu den konkreten Effekten der Förderung auf die Deutschkenntnisse und die soziale Integration.

Inhalt

Die Pilotprojekte bestehen aus zwei Verfahrensschritten:

  1. Der Identifikation derjenigen Kinder, bei denen ein Deutschförderbedarf besteht, über ein spezifisches Selektionsverfahren, und
  2. der anschliessenden Umsetzung einer einjährigen Deutschförderung an Kindertagesstätten, Spielgruppen oder allenfalls Tagesfamilien. Die Förderung findet im Jahr vor dem Kindergarteneintritt während zwei Halbtagen pro Woche in alltagsintegrierter Form statt.

Im Rahmen der Pilotprojekte erfolgt die Deutschförderung auf freiwilliger Basis.

Die beiden Verfahrensschritte an ausgewählten Pilotgemeinden unterschiedlicher Grösse und Struktur erprobt. Der Kanton übernimmt dabei einen substanziellen Teil der Kosten für die Förderung der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf.

Die Pilotprojekte in den ausgewählten Gemeinden werden auf Ende Schuljahr 2023/24 abgeschlossen. Der Kanton beteiligt sich bis Ende Dezember 2025 weiterhin an den Förderkosten in den Pilotgemeinden.

Alltagsintegrierte Deutschförderung

Während der Pilotprojekte wird ein Selektionsverfahren zur Identifikation der Kinder mit Sprachförderbedarf erprobt. Hierfür füllen die Eltern eineinhalb Jahre vor Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten einen standardisierten Fragebogen aus. Wenn bei einem Kind ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, kann es während eines Jahres vor Kindergarteneintritt eine alltagsintegrierte Deutschförderung an mindestens zwei Halbtagen pro Woche an einer Kindertagesstätte, Spielgruppe oder Tagesfamilie besuchen. Die Kosten dafür werden grösstenteils durch den Kanton getragen. Der Besuch der Förderung ist freiwillig. Aktuell bestehen keine kantonalen Rechtsgrundlagen, um die Kinder zum Besuch einer Förderung zu verpflichten.

Pilotgemeinden

Die Gemeinden Leuggern, Mellingen, Stein und Unterentfelden, wie auch der Gemeindeverband "Impuls Zusammenleben aargauSüd" (mit den neun Projektgemeinden Burg, Dürrenäsch (bis Juli 2022), Leimbach, Menziken, Oberkulm, Reinach, Teufenthal, Unterkulm und Zetzwil) wurden zur Teilnahme am Projekt ausgewählt.

Die Auswahl erfolgte durch das Departement BKS aufgrund verschiedener Kriterien. Sie berücksichtigt unter anderem die Aspekte der regionalen Verteilung und der Unterschiedlichkeit der Gemeinden bezüglich Grösse und Bevölkerungsstruktur. Zudem ermöglicht die Teilnahme von "Impuls Zusammenleben aargauSüd" die Erprobung regionaler Zusammenarbeit.

Aktueller Stand und Auswertung

Von den Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf besuchen aktuell über drei Viertel eine alltagsintegrierte Deutschförderung im Rahmen der Pilotprojekte. Um zu möglichen Erkenntnissen Stellung zu beziehen, ist es aktuell jedoch noch zu früh.

In einer Begleitgruppe mit Vertretungen von externen Anspruchsgruppen werden laufend Fragestellungen und Anliegen diskutiert, die aus den Erfahrungen der Pilotprojekte eingebracht werden. Die Pilotprojekte in den ausgewählten Gemeinden werden ausserdem extern evaluiert. Der Schlussbericht dieser Evaluation liegt im Frühling 2024 vor. Er bildet eine wichtige Grundlage, um im Rahmen des folgenden politischen Prozesses über eine kantonsweite Einführung einer Deutschförderung vor dem Kindergarten zu entscheiden.

Zeitplan

Meilensteine
WannWas
ab Januar/Februar 2021Start Selektionsprozess zur Erhebung der Kinder mit Förderbedarf in den Pilotgemeinden
August 2021Start des ersten einjährigen Förderangebots in den Spielgruppen, Kindertagesstätten oder allenfalls Tagesfamilien
Juli 2024 (Ende Schuljahr 2023/24)Abschluss der Pilotprojekte nach dreimaliger Durchführung des Selektionsverfahrens und der jeweils einjährigen Deutschförderung
Bis Dezember 2025Kantonale Beteiligung an den Förderkosten in den Pilotgemeinden