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Rechtssicherheit bei der Nutzung des tiefen Untergrunds :
Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen tritt per 1. März 2013 in Kraft

Wie läuft die Bewilligung für die Nutzung der Tiefenwärme ab? Wer darf Bodenschätze wie Gas, Salz oder andere Rohstoffe nutzen? Bis in welche Tiefe ist die private Nutzung der Erdwärme erlaubt? Diese und weitere Fragen werden im neuen Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB) geregelt, das der Regierungsrat per 1. März 2013 in Kraft setzt.

Mit dem neuen Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB) schafft der Kanton Aargau Rechtssicherheit. Für allfällige Investoren, welche den tiefen Untergrund nutzen wollen (z.B. für Geothermie) oder Bodenschätze suchen und gegebenenfalls abbauen wollen, sind damit die Rahmen- und Verfahrensbedingungen klar sowie die Verfahren transparent. Auch für die Beurteilung von Einwendungen und Beschwerden wird damit Rechtssicherheit geschaffen werden.

Unbürokratische Regelung für gebräuchliche Erdwärmesonden

Eine spezielle Regelung gilt für die Nutzung des Untergrunds mit heute gebräuchlichen Erdwärmesonden mit einer Tiefe von maximal 400 Metern zur Heizung von Liegenschaften. Diese fallen nicht unter das Gesetz. Sie brauchen nach wie vor eine einfache Bewilligung nach Umweltschutzgesetz. Auch die Nutzung des Untergrunds für den Bau von Infrastrukturanlagen wie Strassen- und Eisenbahntunnel oder unterirdische Kabelkanäle wird nicht weiter geregelt. Dies, weil solche Anlagen immer Teil einer Baute sind und in jedem Fall eine entsprechende Baubewilligung benötigen.

Geregelt werden hingegen alle andern Nutzungen des tiefen Untergrunds, da diese mit erheblichen Risiken und Gefahren – beispielsweise Erdbeben – verbunden sein können.

Bewilligung für Vorabklärungen durch das Departement, Konzession für Nutzung durch den Regierungsrat

Das Gesetz unterscheidet zwischen Vorabklärungen zur Nutzung des Untergrunds und der eigentlichen Nutzung. Für die Vorabklärungen braucht es eine Bewilligung des zuständigen Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Die eigentliche Nutzung bedarf einer Konzession des Regierungsrats. Nutzungen mit erheblichen räumlichen Auswirkungen müssen zudem im kantonalen Richtplan eingetragen werden. Das Gesetz regelt die Verfahren und bestimmt die Bemessungsgrundlagen für die Höhe der Abgaben.

Das Gesetz wurde vom Grossen Rat am 19. Juni 2012 mit 108:8 Stimmen gutgeheissen. Es unterstand dem fakultativen Referendum, welches nicht ergriffen wurde. Der Regierungsrat hat das Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen vom 19. Juni 2012 auf den 1. März 2013 in Kraft gesetzt.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat