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Organisation

Aufsichtsbehörde

Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts (KEKA) ist die Aufsichtsbehörde über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Sie beaufsichtigt die Tätigkeit der Familiengerichte, soweit diese als KESB tätig sind. Diese beaufsichtigen ihrerseits die Amtstätigkeit der von ihnen eingesetzten Beistands- und Vormundspersonen.

Im Bereich der Aufsichtstätigkeit wird insbesondere der Austausch und die Zusammenarbeit einerseits mit den Familiengerichten aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, der Berufsbeistandschaften, der Jugend- und Familienberatungsstellen, der Institutionen sowie der Departemente gepflegt. Dieser kontinuierliche Dialog mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren im Kindes- und Erwachsenenschutz fördert nicht nur das gegenseitige Verständnis, sondern bewährt sich auch im Hinblick auf den Wissenstransfer, die Koordination des Gesamtsystems und die weitere Harmonisierung der Praxis.

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