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Mitarbeitende

Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal

Im Bereich Hausarbeit bestehen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden häufig keine vertraglichen Vereinbarungen. Dann gelten die Bestimmungen des Normalarbeitsvertrags.

 Junge Frau am Fensterputzen.
© istockphoto

Der Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal gilt für die ihm unterstellten Arbeitsverhältnisse. Dazu gehören auch Praktika und Aupair-Verhältnisse sowie hauswirtschaftliche Lehrverhältnisse. Er regelt auch die 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Typische Beschäftigungen für Hauspersonal sind:

  • Reinigungsarbeiten im Haushalt (Putzfrauen)
  • Besorgung der Wäsche
  • Einkauf von Waren für den Haushaltsbedarf
  • Mithilfe bei der Kindererziehung
  • Pflege von kranken und alten Personen
  • 24-Stunden-Betreuung zu Hause

Die Parteien können – schriftlich oder mündlich – von den Bestimmungen des Normalarbeitsvertrags für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) abweichende Vereinbarungen treffen. Wenn von einzelnen Bestimmungen des NAV Hauspersonal zuungunsten des Hauspersonals abgewichen wird, so muss diese Vereinbarung schriftlich erfolgen, damit sie gültig ist.

Der NAV Hauspersonal enthält Bestimmungen über:

  • Lohn und Leistungen bei Verhinderung an der Arbeitsleistung
  • Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit, Weiterbildung und Ferien
  • Schwangerschaft und Mutterschaft
  • die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Spezielle Arbeitsbedingungen in der 24-Stunden-Betreuung

Bei der Beschäftigung von Hauspersonal sind neben dem Normalarbeitsvertrag weitere Bestimmungen zu beachten. Diese betreffen u. a. die Sozialversicherungen, das Verbot der Schwarzarbeit und allenfalls fremdenpolizeiliche Bestimmungen. Beachten Sie dazu unser Merkblatt.

Zusätzlich zum kantonalen Normalarbeitsvertrag gilt der Normalarbeitsvertrag des Bundes. Dieser regelt die Höhe des Mindestlohns.