Bulletin zur Regierungsratssitzung
Hochwasserschutz Dorfbach/Gottesgraben Wettingen: Regierungsrat beschliesst zuhanden des Grossen Rates kantonalen Verpflichtungskredit von rund 6,1 Millionen Franken
Der Dorfbach (im unteren Teil auch Gottesgraben genannt) durchfliesst Wettingen von Osten nach Westen und mündet schliesslich in die Limmat. Er entwässert ein rund fünf Quadratkilometer grosses Einzugsgebiet südlich der Lägern. Der Dorfbach ist über lange Strecken im Siedlungsgebiet eingedolt. Auf den offenen Strecken ist er stark kanalisiert und hart verbaut und gilt deswegen als naturfremd oder künstlich. Die kantonale Gefahrenkarte Hochwasser zeigt, dass die Kapazität der Eindolungen im Falle eines Hochwassers zu klein ist und grössere Hochwasserabflüsse zu Überflutungen im Siedlungsgebiet von Wettingen führen – es besteht grossflächig ein Schutzdefizit.
Um das Siedlungsgebiet von Wettingen besser vor Hochwasser zu schützen, hat Gemeinde Wettingen als Bauherrin das Projekt Dorfbach/Gottesgraben ausarbeiten lassen. Das zentrale Schutzelement im Projekt ist ein Entlastungsstollen, der den Hochwasseranteil direkt in die Limmat ableitet. Mit dem Projekt soll der Dorfbach ausserdem durch Revitalisierungsmassnahmen am offenen Bachlauf und mit Abschnitten mit Bachöffnungen ökologisch erheblich aufgewertet werden. Die öffentliche Anhörung zum Projekt fand vom 4. Oktober 2024 bis 4. April 2025 statt. Die geplanten Hochwasserschutz- und Renaturierungs- und Revitalisierungsmassnahmen fanden dabei eine breite Unterstützung.
Die Gesamtkosten für das Projekt Hochwasserschutz Dorfbach/Gottesgraben in der Gemeinde Wettingen belaufen sich auf rund 28,7 Millionen Franken. An der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 hat die Bevölkerung von Wettingen dem Gesamtkredit zugestimmt. Dem öffentlichen Interesse am Hochwasserschutz entsprechend beteiligt sich der Kanton Aargau mit einem Beitrag von rund 6,1 Millionen Franken, der vom Grossen Rat zu beschliessen ist. Der Regierungsrat hat diesen kantonalen Verpflichtungskredit zuhanden des Grossen Rats beschlossen.
Botschaft an den Grossen Rat: GR 25.160(öffnet in einem neuen Fenster)