Bulletin zur Regierungsratssitzung
Unbefristete Anmietung der Asylunterkunft Menziken
Der Kanton Aargau befindet sich seit dem 14. Januar 2023 in einer Notlage im Asylwesen gemäss § 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG). Der Kantonale Sozialdienst (KSD) ist zur Unterbringung von vom Bund zugewiesenen Geflüchteten weiterhin auf die bestehenden kantonalen Asylunterkünfte angewiesen. Bei der Asylunterkunft Menziken an der Hauptstrasse 8 hat sich die Möglichkeit ergeben, die Liegenschaft ab 1. Januar 2025 unbefristet von der Fährhof Immobilien GmbH zu mieten. Der Regierungsrat hat dafür Ausgaben in der Höhe von Fr. 2'508'000.– beschlossen.