Bad Zurzach; Kantonsstrasse K 286, Ostumfahrung; Mehrkosten; Zusatzkredit
Für die Ostumfahrung Bad Zurzach muss ein Zusatzkredit von 15,9 Millionen Franken zulasten der Strassenkasse des Kantons beantragt werden.
Kurzbeschrieb
Der Grosse Rat hat am 15. Januar 2013 dem Kredit von 58,8 Millionen Franken für die Ostumfahrung Bad Zurzach zugestimmt. Davon gehen 48,8 Millionen Franken zulasten Kanton und 10 Millionen Franken zulasten Gemeinde. Grundlage für den Kreditbeschluss bildete ein generelles Projekt, auf dessen Basis inzwischen ein Bauprojekt mit einem höheren Detaillierungsgrad ausgearbeitet wurde. Dabei hat sich gezeigt, dass der bewilligte Kredit nicht ausreicht und Mehrkosten in der Höhe von 15,9 Millionen Franken entstehen werden. Die Mehrkosten gehen zulasten der kantonalen Strassenkasse, da der Grosse Rat den Anteil der Gemeinde auf pauschal 10 Millionen Franken festgelegt hat.
In der statischen Berechnung des Tunnels konnten die Ergebnisse der ersten Auswertung der installierten Messrohre für die Kriechbewegungen im Hang berücksichtigt werden. Aufgrund dieser Ergebnisse müssen die Bohrpfähle zur Aufnahme des Hangdrucks tiefer in den Fels eingespannt werden als im generellen Projekt angenommen. Zudem mussten für den Tunnel zusätzliche Notausgänge zur Selbstrettung bei einem Brandfall vorgesehen werden. Bei der detaillierteren Projektierung im Bereich des Knotens Glocke zeigte sich, dass durch die Absenkung der Strasse umfassendere Massnahmen zur Sicherung der angrenzenden Verkehrswege in der Bauphase erforderlich sind. Zudem wird der Lärmschutz mit einer erhöhten Lärmschutzwand entlang dem Tiergartenweg und absorbierenden Verkleidungen in den Tunnelportalbereichen verbessert. Auch die unverändert mit 5 Prozent eingerechneten Kosten für Unvorhergesehenes und das Kreditrisiko sowie die Regiearbeiten tragen aufgrund der höheren Beträge zu den Mehrkosten bei.
Ohne den Zusatzkredit kann die Ostumfahrung Bad Zurzach nicht realisiert werden. Damit würden die historische Altstadt mit ihrem Ortsbild von nationaler Bedeutung und deren Zufahrtsachsen weiterhin stark mit Verkehr belastet bleiben. Zudem wäre die gewünschte Aufwertung des Fleckens nicht zu erreichen. Sofern der Grosse Rat den Zusatzkredit bewilligt und kein Referendum ergriffen wird, kann anschliessend die öffentliche Auflage des Bauprojekts erfolgen. Der Baustart verschiebt sich um ein Jahr auf 2017.
Dokumente
- Schreiben des Vorstehers inkl. Adressatenliste (PDF, 2 Seiten, 436 KB)
- Anhörungsbericht (PDF, 8 Seiten, 164 KB)