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Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG); Änderung; Anpassung an die Mustervorschriften im Energiebereich

Die kantonale Energiepolitik steht auf drei Säulen, welche die Basis für den Gegenvorschlag zur Aargauischen Klimaschutzinitiative bilden: die unverminderte Weiterführung des Förderprogramms Energie im Gebäudebereich, die Umsetzung einer Solaroffensive sowie die nun vorgeschlagene schlanke Teilrevision des Energiegesetzes.

eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".

Die Anhörung dauert von Freitag, 20. Mai 2022 bis Freitag, 2. September 2022.

Kurzbeschrieb

Das Energiegesetz sieht kein Verbot von fossilen Energieträgern vor. Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in Gebäuden mit Wohnnutzung darf der Anteil nichterneuerbarer Energie 90 Prozent des Bedarfs nicht überschreiten. Dabei können auch Effizienzmassnahmen an der Gebäudehülle berücksichtigt werden. Zudem ist eine einfach anwendbare Härtefallregelung vorgesehen. Mit der Teilrevision des Energiegesetzes unternimmt der Regierungsrat einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft – mit dem Ziel der Dekarbonisierung, des Erhalts der Versorgungssicherheit und des Ausbaus erneuerbarer Energien.

Dokumente

Fragen zu eAnhörungen?

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