Departement Bildung, Kultur und Sport

Aktuelles

Interkantonale Kulturlastenvereinbarung tritt in Kraft

Beitritt des Kantons Aargau zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
22.01.2010
Die Referendumsfrist ist Ende Dezember 2009 unbenutzt verstrichen. Der Regierungsrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 13. Januar 2010 die Interkantonale Kulturlastenvereinbarung per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) wurde das Instrument des interkantonalen Lastenausgleichs geschaffen. Zentrumsleistungen können damit gerechter zwischen den Kantonen verteilt werden. Die Bundesverfassung nennt neun Bereiche, wovon ein Bereich Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung betrifft.

Im Jahr 2009 hat der Regierungsrat die Verhandlungen mit den Standortkantonen Zürich und Luzern über einen Kulturlastenausgleich erfolgreich abgeschlossen. Am 15. September 2009 hat der Grosse Rat das Verhandlungsergebnis zur Kenntnis genommen und mit grosser Mehrheit dem Beitritt des Kantons Aargau zur interkantonalen Vereinbarung mit den Kantonen Zürich, Luzern, Schwyz, Zug und Uri zugestimmt. An seiner Sitzung vom 13. Januar 2010 hat der Regierungsrat die Inkraftsetzung per 1. Januar 2010 beschlossen.

Die Beiträge an die Kantone Zürich und Luzern berechnen sich aus dem Anteil der Aargauerinnen und Aargauer unter den Besuchern des Zürcher Schauspielhauses, des Opernhauses und der Tonhalle sowie des Luzerner Theaters, des Sinfonieorchesters und des Kultur- und Kongresszentrums. Von den Kosten für die Leistungserstellung wird ein Standortvorteil für Zürich und Luzern von 25 Prozent abgezogen. Zudem erhält der Kanton Aargau aufgrund seines eigenen Kulturangebots in Form des Stapferhauses und des Museums Aargau einen Rabatt von zehn Prozent. Auf den Zeitpunkt der Übertragung der Schlossdomäne Wildegg vom Bund an den Kanton Aargau wird eine weitere Beitragsreduktion von maximal fünf Prozent erfolgen.

Der Beitritt zur Vereinbarung verursacht einen jährlichen Aufwand von zirka fünf Millionen Franken. Die effektive Höhe des Beitrags wird im Jahr 2010 mit aktuellen Daten berechnet. Die finanziellen Auswirkungen des Kulturlastenausgleichs sind im Gesamtkontext der NFA zu betrachten, deren Umsetzung den Kanton und die Gemeinden jährlich um je rund 60 Millionen Franken entlastet. Auf die Beiträge des Kantons an die aargauischen Kulturinstitutionen hat die Vereinbarung keinen Einfluss.


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