Bildungswege im Kanton Aargau

Blockzeiten

Was sind Blockzeiten?

Als Blockzeiten gelten Unterrichtsmorgen mit mindestens 3 Unterrichtslektionen für die einzelnen Schülerinnen und Schüler.

Es gibt kleine und grosse Blockzeiten:

  • Bei den kleinen Blockzeiten besteht für alle Schülerinnen und Schüler jeden Morgen ein mindestens 3-Lektionen-Block Unterricht. Ergänzend dazu wird eine freiwillige 4. Lektion als Betreuungslektion angeboten, die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich sein muss.
     
  • Bei den grossen Blockzeiten besteht ein 4-Lektionen-Block obligatorischer Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler jeden Vormittag.


Zahlreiche Gemeinden im Kanton Aargau haben bereits Blockzeiten eingeführt. Weitere Gemeinden beschäftigen sich mit der Einführung oder der Weiterentwicklung. Das nachfolgende Dokument "Blockzeiten im Kanton Aargau" soll diese Gemeinden bei der Realisierung von Blockzeiten unterstützen und häufig gestellte Fragen beantworten.

merkpunkte_blockzeiten.pdf (33.54 KB) Merkpunkte
Blockzeiten im Kanton Aargau (Stand März 2011)

Leitfaden "Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton Aargau"

Der neu erstellte Leitfaden "Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton Aargau. Empfehlungen für den Aufbau und den Betrieb" ist kostenlos als Download erhältlich unter: www.kinderundfamilien.ch

Allgemeines

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