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Ich kann den Rechnungsbetrag nicht auf einmal bezahlen. Ist es möglich Ratenzahlungen zu leisten?
Erhalte ich bei Ihnen Auskünfte über das Mietwesen? Ich erhalte vom Bezirksamt wegen einer Verkehrsregelverletzung einen Strafbefehl. Ist mit dem Bezahlen der Busse die Angelegenheit erledigt? Was muss unternommen werden, wenn der Mieter vorzeitig, ausserterminlich, ausziehen will? Kann ein Behördenmitglied während der Amtsperiode zurücktreten? Wo finde ich die Daten der unentgeltlichen Rechtsauskunft? Muss man zu einer Akteneinsicht zwingend erscheinen? Ich kann den Rechnungsbetrag nicht auf einmal bezahlen. Ist es möglich Ratenzahlungen zu leisten?Damit Ratenzahlungen vereinbart werde können, kontaktieren Sie uns telefonisch, um den Fall zu besprechen.Erhalte ich bei Ihnen Auskünfte über das Mietwesen?Bei mietrechtlichen Fragen ist immer das Bezirksamt am Ort der Liegenschaft für Fragen zuständig. Die Telefonnummern finden Sie unter den Portraits.> zu den Portraits Ich erhalte vom Bezirksamt wegen einer Verkehrsregelverletzung einen Strafbefehl. Ist mit dem Bezahlen der Busse die Angelegenheit erledigt?Bei Verzeigungen wegen Verkehrsregelverletzungen ist grundsätzlich auch mit einer Administrativmassnahme (Verwarnung, Entzug des Führerausweises, etc.) zu rechnen. Zuständig dafür ist die Administrativbehörde des Wohnsitzkantons (z.B. das Strassenverkehrsamt).Was muss unternommen werden, wenn der Mieter vorzeitig, ausserterminlich, ausziehen will?Die Kündigung durch den Mieter hat immer schriftlich zu erfolgen. Gibt der Mieter das Mietobjekt zurück, ohne die Kündigungsfrist oder den Kündigungstermin einzuhalten, so ist er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Andernfalls muss der Mieter den Mietzins bis zu jenem Zeitpunkt leisten, in dem das Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann.Kann ein Behördenmitglied während der Amtsperiode zurücktreten?Demissionen von Behördenmitgliedern werden vom Bezirksamt auf geprüft und genehmigt. Demissionen von Gemeinderäten sind vom Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, zu behandeln.Wo finde ich die Daten der unentgeltlichen Rechtsauskunft?Die Daten der unentgeltlichen Rechtsauskunft finden Sie hier:Rechtsauskunft Muss man zu einer Akteneinsicht zwingend erscheinen?Die Akteneinsicht ist freiwillig. |