Bezirskämter

Mietwesen

schlichtungsgesuch_allgemein.doc (89.5 KB) schlichtungsgesuch_allgemein.pdf (35.28 KB) Begehren
Sie können das Mietschlichtungsbegehren direkt ausfüllen. Klicken Sie zum Öffnen der Datei auf das Wordsymbol und speichern Sie die Datei ab. Füllen Sie dann die Felder mit der Tabulator-Taste aus. Sie können ebenfalls die Acrobat-Datei ausdrucken und von Hand ausfüllen.

Schicken Sie das Begehren ausgefüllt und unterschrieben an das zuständige Bezirksamt. Legen Sie dem Begehren bitte immer den Mietvertrag mit den allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag bei.


Rechtliches

Die Mietschlichtungsbehörde versucht bei Streitigkeiten über die Miete bei den Streitparteien eine Einigung zu finden.

Frage

Falls Sie eine Frage im Mietwesen haben, können Sie diese in einem Mail an das zuständige Bezirksamt formulieren. Geben Sie bitte Ihre Email-Adresse an, damit wir die Antwort ans richtige Ort zurücksenden können (oder evtl. Fax- und Telefonnummer).

Klicken Sie dazu auf den Bezirk, in welchem das Mietobjekt liegt.

Aarau  Baden  Bremgarten  Brugg  Kulm  Laufenburg  Lenzburg  Muri  Rheinfelden  Zofingen  Zurzach


Weitere rechltiche Erlasse
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Änderung des Obligationenrechts (Miete und Pacht)
Schweizerisches Obligationenrecht
(das OR regelt das Miet- und Pachtrecht; Art. 253-304)

Links
Hauseigentümerverband (Schweiz)
Hauseigentümerverband (Kt. Aargau)
Aarg. Mieterverband
Mietrechtspraxis
Verband der Immobilien Treuhänder (Schweiz)
Bundesamt für Wohnungswesen
Mietrechtsauskunft
Hausverein



Allgemeines

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