Bezirskämter

Lotto

lotto.doc (41.5 KB) lotto.pdf (45.04 KB) Formular
Sie können das Formular direkt ausfüllen. Klicken Sie zum Öffnen der Datei auf das Wordsymbol und speichern Sie die Datei ab. Füllen Sie dann die Felder mit der Tabulator-Taste aus. Sie können ebenfalls die Acrobat-Datei ausdrucken und von Hand ausfüllen.

Schicken Sie das Formular ausgefüllt per Post oder Mail an das zuständige Bezirksamt.

Oder Sie können direkt das Online-Formular ausfüllen und an das entsprechende Bezirksamt mailen.


Verantwortliche Person
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Veranstaltungs-Angaben
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Lotto-Angaben
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Rechtliches

Die Durchführung von Lotterieveranstaltungen mit einer Plansumme bis zu CHF 20'000.00 pro veranstaltende Organisation und Kalenderjahr ist bewilligungspflichtig.

Die Bewilligungsgebühr beträgt 3% der bewilligten Plansumme, höchstens jedoch CHF 1'000.00.

Der Preis der einzelnen Einsatzkarten beim Lotto darf höchstens CHF 5.00 betragen.

Die Gewinnsumme muss mindestens 50% der Plansumme betragen.

Innert 20 Tagen nach Abschluss der Lotterie hat der Veranstalter der Bewilligungsbehörde eine vollständige Abrechnung einzureichen.

Für Lotterieveranstaltungen mit einer Plansumme über CHF 20'000.00 ist das Departement Finanzen und Ressourcen (Rechtsdienst) zuständig.


Weitere rechtliche Erlasse
Gesetz über Lotterien und Glücksspiele
Lotterieverordnung


Allgemeines

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