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FreianglerkarteFormular RechtlichesWer die Freianglerei ausüben will, hat beim Bezirksamt, in dessen Amtsbereich er wohnt, eine Freianglerkarte zu lösen. Sie wird gegen eine Gebühr, die nach Abzug des Kanzleiaufwands für fischbiologische Massnahmen bestimmt ist, abgegeben (zurzeit CHF 40.00). Für ausserkantonal Wohnende kann keine Bewilligung ausgestellt werden.Beim Freianglerrecht gelten gegenüber der Angelfischerei mit einer Fischerkarte für ein bestimmtes Revier einige Einschränkungen:
Weitere rechtliche Erlasse Gesetz über die Ausübung der Fischerei Fischereiverordnung |