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Berufsbildung & Mittelschulen

Berufsmaturität

Mit der Berufsmaturität qualifiziert man sich doppelt: Der Berufsabschluss wird durch ein Berufsmaturitätszeugnis ergänzt. Damit stehen diverse weitere Ausbildungswege offen.

Bereits während der Ausbildungszeit arbeiten, Geld verdienen und gleichzeitig den eigenen Wissensdurst befriedigen? Eine Berufslehre mit Berufsmaturität macht es möglich. Neben dem Berufsabschluss wird zusätzlich ein Berufsmaturitätszeugnis erworben, dank dem alle weiteren Wege offen stehen:

  • als qualifizierte Fachkraft kann man auf dem gewählten Beruf arbeiten.
  • mit dem Berufsmaturitätszeugnis kann man in der Regel prüfungsfrei in ein Studium an einer Fachhochschule (FH) im gleichen Berufsfeld übertreten.
  • das Ablegen einer Ergänzungsprüfung (Passerelle) erlaubt den Zugang zu allen weiteren Schweizer Hochschulen.
  • die Berufsmaturität bildet eine gute Grundlage für die berufliche Weiterbildung.

Informationsflyer zur Berufsmaturität BM I (PDF, 2 Seiten, 580 KB)
Informationsflyer zur Berufsmaturität BM II (PDF, 2 Seiten, 565 KB)

Der Weg zur Berufsmaturität

© Kanton Aargau

Die Berufsmaturität kann grundsätzlich während jeder beruflichen Grundbildung, die mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abschliesst, absolviert werden. Neben der Ausbildung im Betrieb wird dazu der Allgemeinbildungsunterricht an einer Berufsfachschule besucht. Die meisten Berufsmaturitätsschüler besuchen die Berufsfachschule an zwei Tagen pro Woche. Es wird kein Schulgeld erhoben. Wer sich für die lehrbegleitende Berufsmaturität entscheidet, sollte dies vorgängig mit seinem Berufsbildner absprechen und auch im Lehrvertrag festhalten. Lehrbetriebe, welche die Berufsmaturität unterstützen, können zum Beispiel im Lehrstellennachweis LENA gefunden werden.

Die Berufsmaturität kann auch erst nach Abschluss der beruflichen Grundbildung erlangt werden. Dies geschieht entweder durch den Besuch eines Vollzeitlehrgangs (Dauer 1 Jahr) oder berufsbegleitend (Dauer 2 Jahre). Die Berufsmaturität nach der Lehre ist ein Angebot der beruflichen Grundbildung, weshalb das Schulgeld von den Kantonen übernommen wird. Zahlungspflichtig ist dabei der Kanton, in dem der stipendienrechtliche Wohnsitz liegt. In der Regel wird der Berufsmaturitätsunterricht im zahlungspflichtigen Kanton besucht. Für den ausserkantonalen Schulbesuch ist ein Gesuch um Kostengutsprache zu stellen. Alternativ ist auch ein direktes Absolvieren der Eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen ohne vorgängigen Schulbesuch möglich.

Zum Berufsmaturitätsabschluss führen auch die Wirtschaftsmittelschule und die Informatikmittelschule. Die Ausbildung beinhaltet drei Jahre Vollzeitschule und ein einjähriges Berufspraktikum.

Die fünf Ausrichtungen der Berufsmaturität

Seit dem Schuljahr 2015/16 werden an den Aargauischen Berufsfachschulen alle fünf Ausrichtungen der Berufsmaturität angeboten:

Aufnahmebedingungen

Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule oder der Sekundarschule werden mit einem bestimmten Notendurchschnitt prüfungsfrei in einen Berufsmaturitätsbildungsgang während der Lehre (BM I) aufgenommen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.
Weiterführende Informationen zu den Aufnahmebedingungen der BM I

Personen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einem gleichwertigen Berufsabschluss werden mit einem bestimmten Notendurchschnitt prüfungsfrei in einen Berufsmaturitätsbildungsgang nach der Lehre (BM II) aufgenommen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.
Weiterführende Informationen zu den Aufnahmebedingungen der BM II