Eidgenössische Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von eidgenössischen Berufsprüfungen sowie höheren Fachprüfungen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Aargau können seit dem 1. Januar 2008 beim BKS die Rückerstattung von Prüfungsgebühren in der Höhe von maximal Fr. 750.- geltend machen.