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Anlehre / 2-jährige Grundbildung mit eidgenössischem AttestDas neue Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) sieht als Bildungstypen die zweijährige Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest und die drei- oder vierjährige Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis vor. Die zweijährige Grundbildung mit Attest ermöglicht schulisch Schwächeren oder Jugendlichen, die bewusst eine kürzere Ausbildung und ein einfacheres Anforderungsprofil suchen, einen anerkannten eidgenössischen Abschluss mit einem eigenständigen Ausbildungsprofil sowie den Anschluss an eine drei- oder vierjährigen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. Im Gegensatz zu den Anlehren, die auf die individuellen Fähigkeiten der Anlehrenden abgestimmt sind, geht die zweijährige berufliche Grundbildung mit Attest von klar definierten Qualifikationsanforderungen aus. Dies setzt eine eigenständige Bildungsverordnung (Ausbildungsreglement), in der die Anforderungen festgelegt werden, voraus. Die bisherigen Anlehren können nur noch bewilligt werden, bis in den entsprechenden Berufen Ersatz durch die zweijährigen Grundbildungen mit Attest geschaffen wird. Es ist an den jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt (OdA), zu bestimmen, ob sie in ihrem Beruf eine zweijährige berufliche Grundbildung mit Attest anbieten möchten. Bis zu diesem Zeitpunkt können die bisherigen Anlehrverträge inkl. gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden.Anlehre Lehrvertrag zum Download als PDF-Datei oder für die elektronische Lehrvertragserfassung finden Sie unter Anlehre-Lehrvertrag Hinweis: Für die Anlehre markieren Sie im dafür vorgesehenen Kästchen oben rechts auf der ersten Seite des Lehrvertrags "Andere" und ergänzen das Feld mit "Anlehre". Der Wegweiser durch die Berufslehre gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung auftauchen können. Verwandte Themen |