Berufsbildung

Überbetriebliche Kurse (ÜK)

Zuständigkeit/Durchführung

Für die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse sind die Branchen zuständig. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich direkt an ihren Branchenverband.

branchenliste_kaufmann-kauffrau.pdf (11.79 KB) Branchenliste Kaufmann/Kauffrau

Branchen SKKAB
www.rkg.ch/upload/file/pmIvpd_Zugelassene_Branchen.xls


Leistungen des Lehrbetriebs

Gemäss Rahmenreglement über die überbetrieblichen Kurse für Kaufleute (Art. 15) gelten folgende finanziellen Regelungen:

  1. Den Lehrbetrieben wird für die Kurskosten Rechnung gestellt. Der Betrag übersteigt in keinem Fall die Aufwendungen pro teilnehmende Person nach Abzug der Leistungen der öffentlichen Hand.
     
  2. Falls die oder der Lernende aus zwingenden Gründen - wie ärztlich bescheinigte Krankheitoder Unfall - vor oder während des Kurses vom Kursbesuch befreit wird, hat der Lehrbetrieb Anspruch darauf, dass der von ihm einbezahlte Betrag unter Abzug der entstandenen Unkosten zurückerstattet wird. Der Lehrbetrieb hat der Kurskommission zuhanden der zuständigen kantonalen Behörde den Grund der Absenz sofort schriftlich mitzuteilen.
     
  3. Der im Lehrvertrag festgesetzte Lohn ist auch während des Kurses zu zahlen.
     
  4. Die den Lernenden durch den Besuch der Kurse erwachsenden zusätzlichen Kosten trägt der Lehrbetrieb.
Weitere gesetzliche Grundlagen zu den überbetrieblichen Kursen finden Sie im
Berufsbildungsgesetz (BBG): www.admin.ch/ch/d/sr/412_10/a23.html.

Berufsbildungsverordnung, BBV
www.admin.ch/ch/d/sr/4/412.101.de.pdf


Allgemeines

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