Berufsbildung

ALS / PE / Basiskurs

Basiskurs

Beginn: 1. Schulwoche, Dauer: 7 Wochen

Abgabetermine Arbeits- und Lernsituationen (ALS)

1. Lehrjahr:
ALS Nr. 1
ALS Nr. 2: bis spätestens 15. August

2. Lehrjahr:

ALS Nr. 3
ALS Nr. 4: bis spätestens 15. August

3. Lehrjahr:

ALS Nr. 5
ALS Nr. 6: bis spätestens 15. Mai


Prozesseinheiten (PE)

Die für die Lehrbetriebe relevanten Abgabetermine werden den Berufslernenden jeweils im ersten überbetrieblichen Kurs (ÜK) durch die zuständige ÜK-Leitung schriftlich bekannt gegeben. Die Berufslernenden müssen die Prozesseinheit der zuständigen ÜK-Leitung in der Regel ca. vier Wochen vor dem überbetrieblichen Kurs einreichen. Die Abgabetermine für die Prozesseinheiten richten sich somit nach den jeweiligen Vorgaben der Branchenorganisationen vor Ort.

Termine ÜK 
1. ÜK: Oktober
2. ÜK: Mai
3. ÜK: März
4. ÜK: Januar

Aufbewahrungsfristen:
Die vollständigen Akten der ALS und der PE sind nach Eröffnung des Gesamtresultates der Lehrabschlussprüfung ein Jahr aufzubewahren.

Aufbewahrungspflicht:
Die vollständigen Akten der ALS und der PE sind in der Personalakte des/der jeweiligen Berufslernenden aufzubewahren. Die ÜK-Leitenden geben die vollständigen Akten der PE der/dem jeweiligen Berufslernden mit dem Auftrag, diese der Berufsbildnerin / dem Berufbildner zu überbringen.

Bei Lehrvertragsauflösung sind der/dem Berufslernenden die vollständigen Akten der ALS und der PE auszuhändigen. Empfehlung: Eine Kopie in der Personalakte ablegen. Die/der Berufslernende ist verpflichtet, bei Fortsetzung der Lehre mit einem neuen Lehrvertrag die Akten der neuen Berufsbildnerin / dem neuen Berufsbildner auszuhändigen.



Allgemeines

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