Im Rahmen des Euregio-Zertifikates wird ein mindestens vierwöchiger Aufenthalt in einem anderen Land (Deutschland oder Frankreich) absolviert. Der eigene Lehrbetrieb stellt die Kontakte her.
- Welchen Zweck hat ein Auslandspraktikum? Das Euregio-Bewusstsein bei Auszubildenden und Ausbildern entwickeln und stärken. Erfahrungen in neuen Arbeitstechniken sammeln und Kontakte zu einer anderen Unternehmenskultur herstellen. Berufslernende und Betriebe in regionale Zusammenhänge stärker einbetten. Anderen Kulturräumen näherkommen, eine Fremdsprache kennenlernen und entwickeln, die berufliche Mobilität fördern.
- Zum Erwerb des Euregio-Zertifikats absolvieren die Auszubildenden im Rahmen ihrer Berufsausbildung in Lehrbetrieben einen Aufenthalt im grenznahen Ausland am Oberrhein.
- Wird das Auslandspraktikum anerkannt? Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin erhält nach dem Austausch und nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung das Euregio-Zertifikat.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Persönliches Interesse
- Zustimmung der Ausbildungsstätte
- Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes.
- Ist man während des Auslandsaufenthaltes versichert? Während der Aufenthalte haben die Lehrlinge bzw. Schüler/-innen vollen Versicherungsschutz für Krankheit und Unfälle.
- Was sind die Inhalte der betrieblichen Ausbildung im Ausland? Fortsetzung oder Ergänzung der Berufsausbildung im Ausland. Die Ausbildungsinhalte werden zwischen den Partnern abgesprochen.
- Wer erteilt Auskunft? Kontaktstelle im Kanton Aargau: Departement Bildung, Kultur und Sport, Dusan Milakovic, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule (dusan.milakovic@ag.ch, 062 835 22 11).
Das Projekt wird im Rahmen des Programms Interreg II/Oberrhein Mitte-Süd durch die Europäische Union, das Land Baden-Württemberg und die regionalen Stellen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz gefördert und vom Expertenausschuss "Berufsbildung" der Oberrheinkonferenz betreut.
Weitere Infos? www.euregio-zertifikat.de