Prüfungserleichterung
Das Wichtigste bei Gesuchen um Prüfungserleichterung
Voraussetzungen:
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Dokumentation der Vorgeschichte
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Besuch von Fördermassnahmen während der Lehrzeit
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Bei körperlichen Behinderungen die mit Fördermassnahmen nicht beeinflusst werden können, muss an Stelle der Fördermassnahmen ein aktuelles Gutachten beilegt werden
Was muss das Gesuch beinhalten?
Welche Unterschriften müssen eingeholt werden?
Bis wann muss das Gesuch eingereicht werden?
Bei wem kann das Gesuch eingereicht werden?
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Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Sektion Berufsbildung Gewerbe/Industrie, Bachstrasse 15, 5001 Aarau
Mangelhafte Deutschkenntnisse berechtigen nicht zu Prüfungserleichterungen.
Detailliertes Informationsblatt zum Thema Prüfungserleichterung