Berufsbildung

Prüfungserleichterung

Das Wichtigste bei Gesuchen um Prüfungserleichterung

Voraussetzungen:

  • Dokumentation der Vorgeschichte
  • Besuch von Fördermassnahmen während der Lehrzeit
  • Bei körperlichen Behinderungen die mit Fördermassnahmen nicht beeinflusst werden können, muss an Stelle der Fördermassnahmen ein aktuelles Gutachten beilegt werden


Was muss das Gesuch beinhalten?

  • Nachweis der oben aufgeführten Voraussetzungen
  • Begründung und einen Antrag über Art und Umfang der Erleichterung


Welche Unterschriften müssen eingeholt werden?

  • Gesuchsteller sind die Lernenden
  • Mitunterzeichnende:
    • Stützlehrkraft oder Fachstelle
    • Berufsbildnerin / Berufsbildner des Lehrbetriebes


Bis wann muss das Gesuch eingereicht werden?

  • Bis zum 31. Dezember vor der Prüfung


Bei wem kann das Gesuch eingereicht werden?

  • Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Sektion Berufsbildung Gewerbe/Industrie, Bachstrasse 15, 5001 Aarau

Mangelhafte Deutschkenntnisse berechtigen nicht zu Prüfungserleichterungen.


informationsblatt_pruefungserleichterung.pdf (35.92 KB) Detailliertes Informationsblatt zum Thema Prüfungserleichterung

Allgemeines

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