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NachholbildungNachholbildung für folgende Berufe:
Validierung von Bildungsleistungen FaGe / FaBeDas neue Berufsbildungsgesetz ermöglicht Erwachsenen mit mindestens fünfjähriger beruflicher Erfahrung den Zugang zu eidgenossischen Berufsbildungsabschlüssen. Dazu werden berufliche und ausserberufliche Erfahrungen sowie fachliche und allgemeine Aus- und Weiterbildungen angemessen angerechnet.Die Validierung von Bildungsleistungen bedeutet also, die vorhandene (Berufs)-erfahrung anerkennen zu lassen und nur die noch fehlenden Kompetenzen in der ergänzenden Bildung nachzuholen. Weitere Informtionen erhalten Sie unter: Validierung von Bildungsleistungen FaGe / FaBe Verwandte Themen |