Berufsbildung

Nachholbildung

Nachholbildung für folgende Berufe:



14_vorlage_gesuch_zulassung_art32_gi-gs_20100811.doc (185 KB)  Gesuchsformular Art. 32 BBV

14_merkblatt_interessentinnen_berufsabschluesse-erwachsene_20100811.pdf (33.46 KB) Merkblatt zur Nachholbildung

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Validierung von Bildungsleistungen FaGe / FaBe

Das neue Berufsbildungsgesetz ermöglicht Erwachsenen mit mindestens fünfjähriger beruflicher Erfahrung den Zugang zu eidgenossischen Berufsbildungsabschlüssen. Dazu werden berufliche und ausserberufliche Erfahrungen sowie fachliche und allgemeine Aus- und Weiterbildungen angemessen angerechnet.

Die Validierung von Bildungsleistungen bedeutet also, die vorhandene (Berufs)-erfahrung anerkennen zu lassen und nur die noch fehlenden Kompetenzen in der ergänzenden Bildung nachzuholen.

Weitere Informtionen erhalten Sie unter:
Validierung von Bildungsleistungen FaGe / FaBe


14_formular_gesuch_kostengutsprache_art31_20110207.doc (182.5 KB) Gesuchsformular Art. 31 BBV

14_merkblatt-interessentinnen_berufsabschluesse-erwachsene_20100811.pdf (33.46 KB) Merkblatt zur Validierung

Allgemeines

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