Projekt Vollzug
Gestützt auf einen Verwaltungsgerichtsentscheid sowie ein Schreiben des Bundesamts für Raumentwicklung hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt entschieden, als Aufsichtsbehörde in Bausachen beim Vollzug einen Schwerpunkt zu setzen, um die Einhaltung von Gesetzesbestimmungen sicher zu stellen.
Gleiches Recht für Alle!
Wer unrechtmässig baut, soll nicht besser gestellt sein als Personen, die vorgängig ein Baugesuch einreichen.
Die Gemeindebehörden sollen bei Vollzugsfragen unterstützt werden
Die Gemeindebehörden sollen in Vollzugsangelegenheiten sensibilisiert und in beratender Funktion unterstützt werden.
Zusammen mit Verfahrensbeteiligten (Gemeinden und Bauherrschaft) wird nach zweckmässigen und rechtmässigen Lösungen gesucht bzw. werden diese in Vollzugsangelegenheiten beraten und unterstützt. Es können auch telefonische Auskünfte in Fragen des Vollzugs im Baubewilligungsverfahren eingeholt werden.
Ziel des Projekts soll auch sein, eine effiziente Vollzugskontrolle aufzubauen um damit zu verhindern, dass in den kommenden Jahren wieder eine hohe Anzahl von offenen Vollzügen entsteht.
Was ist ein "offener" Vollzug?
Bei offenen Vollzügen handelt es sich um rechtskräftige Entscheide mit Auflagen, welche der Kontrolle unterstellt werden. Der Vollzug bleibt solange offen, bis die entsprechende Mitteilung der Gemeindebehörde über die Erfüllung der Auflagen an den Kanton erfolgt ist.